Medien & Kommunikationswissenschaft hat einen Jahresumfang von ca. 600 Seiten und enthält Aufsätze, Berichte, Diskussionsbeiträge, Rezensionen, eine Zeitschriftenlese, Übersichten über aktuelle Neuerscheinungen sowie über die im Fach entstandenen Dissertationen.
Einzelne Beiträge und Hefte der Medien & Kommunikationswissenschaft sind über die Seite www.m-und-k.info online abrufbar. Auch die Inhaltsverzeichnisse der aktuellen sowie vergangener Ausgaben sind hier zu finden
Die Zeitschrift erscheint viermal jährlich. Bezugspreis 2019: Jahresabonnement inkl. Onlinezugang (Privat) 128,-- €, für Studierende (jährliche Vorlage einer Studienbescheinigung erforderlich) 70,-- € ; Institutionspreis inkl. Onlinezugang 239,-- €; Einzelheft 35,-- €. Alle Preise verstehen sich incl. MWSt, zzgl. Vertriebskostenanteil. Kündigung vierteljährlich zum Jahresende. ISSN 1615-634X. Zu beziehen über die Nomos Verlagsgesellschaft, Waldseestr. 3-5, 76530 Baden-Baden, Tel.: (+49 7221) 2104-0, Fax: (+49 7221) 2104-27, E-Mail: nomos@nomos.de
Prof. Dr. Joan Kristin Bleicher, Prof. Dr. Uwe Hasebrink, Anja Herzog, Dr. Sascha Hölig, PD Dr. Matthias C. Kettemann, Dr. Claudia Lampert, Prof. Dr. Wiebke Loosen, Christiane Matzen, Dr. Cornelius Puschmann, Dr. Jan-Hinrik Schmidt, Hermann-Dieter Schröder, Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Dr. Hans-Ulrich Wagner
Prof. Dr. Hans-Jürgen Bucher (DGPuK-Fachgruppe Mediensprache - Mediendiskurse), Prof. Dr. Andreas Hepp (FG Soziologie der Medienkommunikation), Dr. Anna Schnauber-Stockmann (FG Rezeptions- und Wirkungsforschung), Dr. Christian Katzenbach (FG Digitale Kommunikation), Dr. Katharina Lobinger (FG Visuelle Kommunikation), Dr. Jutta Milde (FG Wissenschaftskommunikation), Dr. Teresa Naab (FG Methoden), Prof. Dr. Carola Richter (FG Internationale und Interkulturelle Kommunikation), Prof. Dr. Ulrike Röttger (FG PR und Organisationskommunikation), Dr. Markus Schäfer (FG Gesundheitskommunikation), Prof. Dr. Christian Schicha (FG Kommunikations- und Medienethik), Dr. Josef Seethaler (ÖGK), Dr. Nina Springer (FG Journalistik / Journalismusforschung), Prof. Dr. Tanja Thomas (FG Medien, Öffentlichkeit und Geschlecht), N.N. (FG Medienpädagogik), Prof. Dr. Jürgen Wilke (FG Kommunikationsgeschichte), Prof. Dr. Vinzenz Wyss (SGKM), Dr. habil. Thomas Zerback (FG Kommunikation und Politik) und Prof. Dr. Christian Zabel (FG Ökonomie).
Das Begutachtungsverfahren der Zeitschrift „Medien und Kommunikationswissenschaft M&K“ entspricht dem in der Wissenschaftspraxis bewährten Peer Reviewing. Eingereichte Manuskripte werden beim Eingang von der Schriftleitung anonymisiert, so dass die Verfasser allen am Review-Prozess Beteiligten sowie den Redaktionsmitgliedern nicht bekannt sind. Die Mitglieder des Beraterkreises (in den die Fachgruppen der Deutsche Gesellschaft für Publizistik und Kommunikationswissenschaft [DGPuK] sowie die Schweizerische Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft [SGKM] und die Österreichische Gesellschaft für Kommunikationswissenschaft [ÖGK] jeweils eine Person entsenden) werden nach Eingang eines neuen Manuskriptangebots per Rundmail über Titel und Abstract des anonymisierten Angebots informiert und eingeladen, Vorschläge für Gutachterinnen und Gutachter zu machen; dabei können sie sich auch selbst vorschlagen.
Die Redaktion entscheidet auf der Grundlage dieser und eigener Vorschläge, an wen das Manuskript weitergeleitet und welche externen Gutachterinnen und Gutachter angefragt werden sollen. Zentrales Auswahlkriterium ist hierbei die fachliche Reputation und wissenschaftliche Ausgewiesenheit für das Thema. In der Regel handelt es sich um Postdocs und Professoren, wir bitten aber gelegentlich auch Promovierende, die gerade intensiv zu einem Thema forschen, um ihre Expertise. Die endgültige Auswahl obliegt der Schriftleitung, weil nur diese in Kenntnis der Verfasserinnen und Verfasser abschätzen kann, ob eine zu große Nähe zwischen den Gutachtenden und den zu Begutachtenden besteht. Außerdem spielen auch andere Gesichtspunkte eine Rolle, etwa der Wunsch, die Arbeit auf möglichst viele Schultern zu verteilen und der Community umgekehrt möglichst breit die Möglichkeit zu geben, sich an den Auswahlverfahren zu beteiligen.
In der Regel werden zwei externe Gutachten eingeholt. Darüber hinaus begutachten ein oder zwei Redaktionsangehörige das Manuskript. Somit liegen in der Regel mindestens drei Voten zu einem Manuskript vor. Auf dieser Grundlage trifft die Redaktion als Kollegialorgan ihre Entscheidung über die Annahme des Manuskripts bzw. die Empfehlung einer Überarbeitung oder Neueinreichung. Diese Entscheidung wird in einem Redaktionsbeschluss zusammengefasst und den Autorinnen und Autoren zusammen mit den diesem Beschluss zugrunde liegenden (ebenfalls anonymisierten) Gutachten übermittelt. Auch die beteiligten externen Gutachterinnen und Gutachter erhalten den Beschluss sowie die Voten nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens zur Kenntnis. Die Redaktion versucht, das Begutachtungsverfahren im Laufe von acht Wochen nach Eingang des Manuskripts durchzuführen. Wenn dies nicht möglich ist, werden die Autorinnen und Autoren entsprechend benachrichtigt.
Generell wird von allen Einreichenden eine Versicherung darüber verlangt, dass es sich um ein Originalmanuskript handelt, das noch nicht an anderer Stelle publiziert oder zur Veröffentlichung eingereicht wurde.