In einige Grundrechte darf "durch oder aufgrund eines Gesetzes" eingegriffen, andere dürfen nur "aufgrund eines Gesetzes" beschränkt werden und vor einer Verfassungsänderung im Jahr 1968 gab es auch Grundrechte, die nur "durch ein Gesetz" eingeschränkt werden konnten.
Die Diskussion darüber, ob diesen Formulierungsunterschieden kompetenzzuweisende Bedeutung in dem Sinne zukommt, dass Eingriffe in die betreffenden Grundrechte nur unmittelbar durch Gesetz ohne späteren Verwaltungsvollzug ("durch ein Gesetz") oder lediglich durch Verwaltungsvollzug ("aufgrund eines Gesetzes") erfolgen dürfen, ist älter als das Grundgesetz selbst.
In seinem Grundlagenbeitrag zur Grundrechtsdogmatik erörtert Tobias Mast denkbare Deutungen und plädiert für eine normspezifische Auslegung ihrer Schranken.
Mast, Tobias (2023): Die kompetenzielle Bedeutung der Grundrechtsschranken, In: Archiv des öffentlichen Rechts (AöR) 148 (2023), S. 154–203.
In einige Grundrechte darf "durch oder aufgrund eines Gesetzes" eingegriffen, andere dürfen nur "aufgrund eines Gesetzes" beschränkt werden und vor einer Verfassungsänderung im Jahr 1968 gab es auch Grundrechte, die nur "durch ein Gesetz" eingeschränkt werden konnten.
Die Diskussion darüber, ob diesen Formulierungsunterschieden kompetenzzuweisende Bedeutung in dem Sinne zukommt, dass Eingriffe in die betreffenden Grundrechte nur unmittelbar durch Gesetz ohne späteren Verwaltungsvollzug ("durch ein Gesetz") oder lediglich durch Verwaltungsvollzug ("aufgrund eines Gesetzes") erfolgen dürfen, ist älter als das Grundgesetz selbst.
In seinem Grundlagenbeitrag zur Grundrechtsdogmatik erörtert Tobias Mast denkbare Deutungen und plädiert für eine normspezifische Auslegung ihrer Schranken.
Mast, Tobias (2023): Die kompetenzielle Bedeutung der Grundrechtsschranken, In: Archiv des öffentlichen Rechts (AöR) 148 (2023), S. 154–203.
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