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Gewährleistung der Möglichkeit internetbasierter Kommunikation – eine Vermessung des grundgesetzlichen Schutzkonzepts

Gewährleistung der Möglichkeit internetbasierter Kommunikation – eine Vermessung des grundgesetzlichen Schutzkonzepts

Der Zugang zu Informationen über internetbasierte Dienste und Anwendungen und die Möglichkeit, internetbasiert zu kommunizieren, sind in der Informationsgesellschaft von herausragender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie es um die verfassungsrechtliche Gewährleistung internetbasierter Kommunikationsmöglichkeiten für den Einzelnen bestellt ist: Enthält das Grundgesetz vielleicht ein umfassendes „Grundrecht auf Internetzugang“ und wenn ja, welche Gewährleistungsgehalte umfasst es? Den Hintergrund für die rechtliche Untersuchung dieses Dissertationsprojekts bildet ein heuristisches Analyseraster, dass die Ebenen eines Modells technischer Informationsvermittlung mit den tatsächlichen Bedingungen für die individuelle Nutzung technischer Informationsvermittlungssysteme zum Zweck der Kommunikation kombiniert und für den Betrachtungsgegenstand „Internet“ spezifiziert. Mithilfe dieses Analyserasters lässt sich die differenzierte Struktur und der Umfang der betroffenen verfassungsrechtlichen Gewährleistungsgehalte explizit machen.
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Projektbeschreibung

Die Arbeit entwickelt auf der Grundlage eines Vergleichs von Modellen für Informationsinfrastrukturen eine Ebenendifferenzierung bezüglich des Internets nach Content (Inhalte), Code (logisch-infrastrukturelle Ebene) und Channel (physikalisch-infrastrukturelle Ebene). Diese wird mit allgemein notwendigen tatsächlichen Bedingungen für internetbasierte Kommunikation zu einer Matrix kombiniert, aus der sich die zu analysierenden Aspekte für die weitere rechtliche Untersuchung ergeben. Diese werden zunächst verfassungsrechtlich für alle drei Ebenen beleuchtet. Die Untersuchung zeigt auf, inwieweit bestehende verfassungsrechtliche Gewährleistungsgehalte die zuvor identifizierten Aspekte abdecken. Hierdurch wird klar, inwieweit das Grundgesetz für individuelle Grundrechtsträger die Möglichkeit internetbasierter Kommunikation gewährleistet. Anschließend wird anhand ausgewählter Regulierungskomplexe des Telekommunikations- und Urheberrechts auf den verschiedenen Ebenen technischer Informationsübertragung überprüft, ob die aktuelle einfachgesetzliche Sicherung individueller Möglichkeiten zu internetbasierter Kommunikation den identifizierten verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird.

Infos zum Projekt

Überblick

Laufzeit: 2011-2015

Forschungsprogramm:
FP2 - Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen

Beteiligte

Dr. Markus Oermann

Drittmittelgeber

Kooperationspartner

Ansprechpartner

Senior Researcher

Dr. Markus Oermann

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