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Dr. Stephan Dreyer über die geplante EU-Urheberrechtsreform

Dr. Stephan Dreyer über die geplante EU-Urheberrechtsreform

Die umstrittene EU-Urheberrechtsreform bringt derzeit tausende Menschen auf die Straße. Ende März soll im EU-Parlament über die Novelle abgestimmt werden. Dr. Stephan Dreyer hat dem Science Media Center Germany seine Sicht auf der Neuerung des Urheberrechts dargelegt und mögliche Risiken erläutert.

In der Kritik steht vor allem Artikel 13. Er sieht vor, dass profitorientierte Plattformen, bei denen UserInnen posten und Daten hochladen können (z.B. YouTube) über Lizenzen für das hochgeladene Material verfügen müssen. Kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzung, haftet nicht der hochladende Nutzer, sondern der Plattformbetreiber für die Urheberrechtsverletzung. Viele ExpertInnen seien sich einig, so Dr. Stephan Dreyer, dass Plattformbetreiber sich der Haftung nicht anders entziehen können, als Upload-Filter einzusetzen – automatisierte Software-Lösungen, die urheberrechtlich geschütztes Material noch während des Uploads erkennen und gegebenenfalls von der Plattform löschen können.

"Rechtliche Entscheidungsspielräume brauchen Menschen"
Problematisch könnten diese Filter insbesondere dann werden, wenn es um Fälle geht, die urheberrechtlich gesondert geregelt sind, wie Parodie oder Satire. „Spätestens bei der Abwägung widerstreitender Rechtspositionen wie dem Urheberrecht auf der einen und dem Recht auf freie Meinungsäußerung auf der anderen Seite wird Recht und Rechtsanwendung als soziale Praxis gelebt, die nicht in Softwarecode operationalisierbar ist“, sagt Dreyer. „Die Ausfüllung rechtlicher Entscheidungsspielräume braucht den Menschen – jedenfalls derzeit noch.“

Kritiker sehen durch Artikel 13 und die daraus möglicherweise resultierenden Upload-Filter die Freiheit des Internets eingeschränkt, manche sprechen von Zensur. Dreyer warnt davor, den Begriff leichtfertig zu verwenden, dieser sei vor allem politisch aufgeladen. Es sei aber wahr, dass der derzeitige Entwurf von Artikel 13 ein Haftungsregime etabliere, das den Plattformanbietern starke Anreize setzt, im Zweifel für den Rechteinhaber und gegen den Nutzer zu entscheiden. „Daraus folgt das Risiko eines systematischen ‚Overspills‘ dieser Vorschrift, wenn es um die Löschung von nicht offensichtlich rechtmäßigen Inhalten geht. Je marktmächtiger die Plattformen und je automatisierter ihre Verfahren sind, desto näher rücken die Systeme dann in den Bereich von zentralen ‚Infrastrukturen‘. Gerade kleinere Anbieter haben gegebenenfalls nicht die Ressourcen, eigene Lösungen zu etablieren; eine Folge könnte sein, dass dann die Verfahren der großen Anbieter von den Kleinen zugekauft werden. Am Ende stünde der eine Upload-Filter, der über große Teile unserer öffentlichen Kommunikation entschiede.“

Alternativer Lösungsansatz
Aus Dreyers Sicht gäbe es auch andere Wege, die Rechte der Urheber zu wahren: „Ein alternativer Regelungsansatz wäre die vereinfachte Lizenzierung, wie sie sich etwa bei der Privatkopievergütung etabliert hat: Der Gesetzgeber erlaubt bestimmte Verwertungshandlungen ausdrücklich und spricht den Rechteinhabern im Gegenzug Vergütungen auf Grundlage von Pauschalabgaben zu.“
 
Die vollständigen Statements von Dr. Stephan Dreyer und anderen ExpertInnen sind auf der Website des Science Media Center zu lesen.


Bild: Mika Baumeister / unsplash

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