Die „Internationale Erklärung über Informationen und Demokratie“ möchte eine Art Grundgesetz für die globale Öffentlichkeit schaffen. Amélie Heldt analysiert in ihrem neuen Blogbeitrag auf JuWiss.de, wie sinnvoll dies ist.
Eine internationale Kommission, bestehend aus Journalist(inn)en, Nobelpreisträger(inne)n und Mitgliedern der Zivilgesellschaft hat unter der Federführung der Nichtregierungsorganisation
Reporter ohne Grenzen am 5. November 2018 in Paris die
„Internationale Erklärung über Informationen und Demokratie“ verabschiedet. Die Deklaration erinnert an die UN-Menschenrechtscharta und möchte Grundsätze für eine globale Öffentlichkeit festlegen.
Das sechsseitige Dokument fordert beispielsweise das Recht auf Zugang zu verlässlichen Informationen oder das Recht auf Schutz der Privatsphäre innerhalb des öffentlichen Diskurses. Ein Teil der Erklärung widmet sich jenen Akteuren, die in der heutigen Zeit wesentlich an der Gestaltung digitaler Kommunikationsräume mitwirken. Ihnen obliege die Pflicht, heißt es in dem Text, demokratische Grundsätze zu respektieren und diese innerhalb der von ihnen geschaffenen Kommunikationsräumen zu gewährleisten.
Wie sinnvoll sind solche Deklarationen? Amélie Heldt, Junior Researcher am Hans-Bredow-Institut, schreibt in ihrem aktuellen Blogbeitrag auf JuWiss.de, dass Deklarationen wie diesen zunächst ein ganz grundsätzliches Problem gegenüberstehe: „Ähnlich wie die ‚Charta der digitalen Grundrechte‘ oder die ‚Declaration of Internet Freedom‘ entfaltet die [‚Internationale Erklärung über Informationen und Demokratie‘] keine bindende Wirkung. Sie könnte als Grundlage für ein internationales Abkommen oder eine UN-Resolution dienen, aber derzeit beruht ihre Wirkkraft nur auf der persönlichen Anerkennung, die ihre Unterzeichner weltweit in Fachkreisen genießen.“
Konkret kritisiert Heldt an der neuen Deklaration, dass der oft verwendete Begriff der „Wahrheit“ zu schwammig definiert sei und dass die Deklaration viele Dinge wiederhole, die bereits andere gefordert haben, wodurch ihr ein Alleinstellungsmerkmal fehle. Die gesamte Analyse kann man auf
JuWiss.de lesen.
(09.11.2018)