Privacy in Deutschland und China: ein Rechtsvergleich
Wie kann der Umgang mit personenbezogene Daten, die durch eine vermehrte Nutzung von Online-Kommunikation entstehen, rechtlich angemessen reguliert werden?
Mit den durch eine vermehrte Nutzung von Online-Kommunikation immer größer werdenden Datenmengen, sog. Big Data, werden allgemein große Erwartungen im Hinblick auf ihren sozialen und ökonomischen Wert verbunden. Auf der anderen Seite stellen sich aber auch rechtliche Fragen, die in diesem Projekt beantwortet werden sollen: Welche Auswirkungen auf (Verfassungs-) Rechte von Nutzern entstehen im Zusammenhang mit „Big Data“-Nutzungen? Welche Rechtsnormen bilden sich in diesem Zusammenhang im Europäischen Datenschutzrecht heraus? Welches Verständnis von „Privacy“ liegt diesen Normen zugrunde? Und wie kann ein Governance-Modell für einen angemessenen Umgang mit personenbezogenen Daten entwickelt werden? In einem Rechtsvergleich wird die Situation in Deutschland/Europa mit der in China und Hong Kong verglichen.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten insbesondere in Nutzerprofilen wird vor allem in Deutschland und Europa, wie etwa bei der Debatte um die Inhalte der neuen Datenschutzverordnung deutlich wird, kontrovers diskutiert und war Gegenstand einiger aktueller Gerichtsentscheidungen. Vor allem Gerichte in Deutschland, dessen Datenschutzstandard im internationalen Vergleich als besonders hoch gelten kann und auch hierdurch einen großen Einfluss auf die Entwicklung des Europäischen Datenschutzrechts hat, haben sich in den letzten Jahren mit Fragen des Daten- und Persönlichkeitsrechtsschutzes auseinandergesetzt. Beispiele hierfür sind etwa Entscheidungen im Zusammenhang mit der Einführung der Street-View-Funktion des Kartendienstes Google Maps im Jahr 2010, seit 2011 ergangene Entscheidungen zu Datenschutzstandards bei der Verarbeitung von Nutzerdaten sowie die aktuelle Entscheidung des EuGH zum „Right to be forgotten“, dem weitere Entscheidungen – etwa zu Online-Archiven von Zeitungen und Eintragungen in Online-Enzyklopädien vorausgegangen sind.
Im Unterschied hierzu finden sich im Asien-Pazifik-Raum kaum vergleichbare Regelungen. Im Unterschied zu China existiert in Hong Kong zwar ein – zuletzt im Jahr 2013 angepasstes Datenschutzgesetz, das die beschriebenen Herausforderungen jedoch – jedenfalls bisher nicht – reflektiert.
Gegenstand des beantragten Projektes ist die Analyse der im Zusammenhang mit „Big Data“ entstehenden Auswirkungen auf (Verfassungs-) Rechte von Nutzern sowie der sich in diesem Kontext herausbildenden Rechtsnormen im Europäischen Datenschutzrecht, eine Auseinandersetzung mit dem diesen Normen zugrundeliegenden Verständnis von „Privacy“ und schließlich die Entwicklung eines Governance-Modells für einen angemessenen Umgang mit personenbezogenen Daten.
Infos zum Projekt
Überblick
Laufzeit: 2015-2019
Forschungsprogramm: FP2 - Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen