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29.
November 2018

YouTube, Snapchat & Co

Zu "Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention und die digitalen Medien – Über das Spannungsfeld von Teilhabe und Schutz aus der Kinderrechte-Perspektive" spricht Dr. Stephan Dreyer in seiner Keynote auf der Fachtagung des Landesverbandes Kinder- und Jugendfilm und der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29. November 2018 im Haus Königstadt. Die bundesweite Fachtagung nimmt dieses Jahr ein Spannungsfeld in den Fokus, das sich als ebenso unlösbar wie auch relevant für politische und mediale Bildungsarbeit darstellt: Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention fordert, Kindern den Zugang zu den Medien zu ermöglichen, erwartet aber gleichzeitig einen angemessenen Kinder- und Jugendschutz.

Die Fachtagung setzt sich in Fachbeiträgen, Podiumsdiskussionen, Workshops und Best-Practice-Beispielen mit beiden in Artikel 17 geforderten Polen auseinander: dem Schutz des Wohlergehens des Kindes auf der einen Seite und der Befähigung zur Teilhabe an digitalen Medien auf der anderen Seite. Sie stellt die Frage, wie vereinbar diese auf den ersten Blick widerstreitenden Forderungen sind und was für Konsequenzen sich daraus für die pädagogische Praxis ergeben.

Die Fachtagung besteht aus Vorträgen, einer Panel-Diskussion und Workshops und versteht sich als Plattform zum Austausch für Akteur*innen aus den Bereichen politische, kulturelle und mediale Bildung mit Schulen und Kinderrechtsinitiativen, bindet aber genauso die Produzent*innen und Anbieter von Kindermedien mit ein.​ Hier treffen Akteur*innen und Multiplikator*innen aus den Bereichen kulturelle Bildung, Medienpädagogik und Schule auf Medienproduzent*innen sowie Initiativen für die Rechte von Kindern. Die Kinopremieren des Kinderrechte-Filmfestivals bilden den Einstieg, das von Grundschüler*innen gedrehte Kurzfilme zum Thema Kinderrechte präsentiert, um im Anschluss im Haus Köngistadt über die Herausforderungen und Chancen der medialen Beteiligung von Kindern zu diskutieren.

Für soziale Teilhabe ist die digitale Teilhabe in unserer mediatisierten Welt ohnehin mittlerweile eine Voraussetzung. Und ohne Teilhabe gibt es keine Demokratie. Laut UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder das Recht auf den Zugang zu Medien, genauso wie das Recht auf Teilhabe. Allerdings sind die großen und auch bei Kindern beliebten sozialen Netzwerke und Messenger erst ab 13 Jahren oder älter, im Internet gibt es so gut wie keine zuverlässigen Alterskontrollen. Die Niedrigschwelligkeit des Zugangs sorgt wiederum für Phänomene wie Hassrede, Fakenews und Cybermobbing, vor denen die Kinder auch laut der Kinderrechtekonvention geschützt werden müssen.

Der Zugang für Kinder zu Neuen Medien bewegt sich daher immer im Spannungsfeld zwischen Jugendmedienschutz und digitaler Teilhabe. logo, die Nachrichtensendung des ZDF für 8-12jährige Kinder, hat seit diesem Jahr einen Instagram-Account, über den nicht nur die logo-Nachrichten verbreitet werden: der Account wird rund um die Uhr moderiert, die Kinder können über Instagram mit logo kommunizieren. Darf – oder soll – auf einer Plattform ab 13 Jahren überhaupt ein Angebot für 8-12jährige Kinder verbreitet werden? Und sie sogar zur Interaktion auffordern?

Best-Practice-Beispiel? - "Die Internet-Ritter"

Wie (und ob) sich z.B. ein YouTube-Projekt zielgruppenangemessen und gleichzeitig sicher für Kinder umsetzen lässt, hat das Kinderrechte-Filmfestival anhand des eigenen YouTube-Kanals im Juni 2018 mit mehreren Schulklassen erprobt: Mit teilweise über 1,5 Millionen Aufrufen und zahlreichen Kommentaren haben die von Kindern im Rahmen des Kinderrechte-Filmfestivals gedrehten Filme eine große Resonanz im Internet. Grund genug, um gemeinsam mit den Schüler*innen im Projekt „Die Internet-Ritter“ anhand konkreter und realer Kommentare zu den Filmen nach Strategien im Umgang mit Hassrede und Cybermobbing zu suchen. Die Kinder wurden ermächtigt, eigenständig auf die Kommentare zu reagieren und treten so aktiv für einen fairen und demokratischen Umgang im Netz ein. Die Kinder kommentierten dabei in einem sicheren Raum und nicht direkt auf YouTube.

Fragen und Ziele der Fachtagung

Wie soll mit dem Dilemma, die rechtlichen Grundlagen berücksichtigen zu müssen und gleichzeitig Kinder und Jugendliche erreichen zu wollen, umgegangen werden? Die Fachtagung stellt sich die Frage, ob medienpädagogische Projekte und Angebote für Kinder immer nur die Apps und Plattformen einbeziehen sollten, die für das Alter der Zielgruppe freigegeben sind oder – weil sich ohnehin nicht verhindern lässt, dass die Kids sie ohnehin nutzen – nicht erst recht diese Angebote mit den Kindern thematisiert werden sollten, um sie für die Chancen und Risiken zu sensibilisieren. Wie können die beiden in diesem Kontext vermeintlich widersprüchlich erscheinenenden rechtlichen Ansprüche in digitalen Angeboten für Kinder gemeinsam berücksichtigt werden? Ist "echte" Teilhabe für Kinder in digitalen Medien nur unter Einschränkung ihres Schutzes möglich?

Mit Vorträgen, einer Panel-Diskussion und Workshops in verschiedenen Arbeitsgruppen besteht die Möglichkeit, diese aktuelle Fragestellungen vertiefend zu diskutieren.

Die Veranstaltung möchte nicht nur einen Beitrag zum Diskurs leisten, sondern gemeinsam auf dessen Grundlage konkrete Handlungsempfehlungen für die praktische Bildungsarbeit diskutieren und entwickeln.

Infos zur Veranstaltung

Adresse

Haus Königstadt
Saarbrücker Straße 24
10405 Berlin

Ansprechpartner

Dr. Stephan Dreyer
Senior Researcher Medienrecht & Media Governance

Dr. Stephan Dreyer

Leibniz-Institut für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut (HBI)
Rothenbaumchaussee 36
20148 Hamburg

Tel. +49 (0)40 45 02 17 - 33
Fax +49 (0)40 45 02 17 - 77

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