In der Zeitschrift Computer und Recht schreiben Matthias C. Kettemann und Anna Sophia Tiedeke zusammen mit Georg Kraml, Felicitas Rachinger und Clara Rauchegger über die geografische Reichweite von Löschpflichten auf digitalen Plattformen und zeigen, ob die Kritik an einer Zensur von Online-Inhalten gerechtfertigt ist.
Zum Artikel
Auszug
Wenn Gerichte Löschpflichten für rechtswidrige Inhalte auf digitalen Plattformen verfügen, stellt sich die Frage, welche geographische Reichweite diese Verfügungen haben. Der österreichische Oberste Gerichtshof befasste sich im Jahr 2020 in zwei Leitentscheidungen ORF/Facebook und Glawischnig-Piesczek/Facebook mit dieser Frage. In ORF/Facebook konkretisierte der OGH die vom EuGH in der Rechtssache Glawischnig-Piesczek formulierten einschlägigen Vorgaben. In Glawischnig-Piesczek/Facebook schloss er globale Löschpflichten für rechtswidrige Online-Inhalte zwar nicht aus, vermied es aber, sich weiter mit diesem heiklen Thema auseinanderzusetzen. Dennoch wird teilweise befürchtet, dass die Glawischnig-Piesczek/Facebook-Entscheidung die Tür zu einer weltweiten Zensur von Online-Inhalten auf der Grundlage des Rechts eines einzelnen Staates öffnen könnte. Der Beitrag zeigt, ob und inwieweit diese Kritik berechtigt ist.
Kettemann, M. C.; Kraml, G.; Rachinger, F.; Rauchegger, C.; Tiedeke, A. S. (2021): Weltweite Löschpflichten für rechtswidrige Inhalte auf digitalen Plattformen vor dem österreichischen OGH: Der mühsame Weg zur Entfernung von Äußerungsrechtsverstößen in Social Media. In: Computer und Recht, 37 (3), S. 154-159. https://doi.org/10.9785/cr-2021-370306