Valerie Rhein, Dr. Stephan Dreyer und Prof. Dr. Wolfgang Schulz begrüßen den Entwurf der Länder zur Änderung des Medienstaatsvertrags, der darauf abzielt, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter zu flexibilisieren und den Rundfunkanstalten Prozesse an die Hand zu geben, den Auftrag weiter zu konkretisieren.
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Zusammenfassung
Der Entwurf greift die rechtlichen und medienpolitischen Diskussionen auf, die die fortwährende Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die durch die Digitalisierung und damit einhergehende veränderte Mediennutzungspraktiken notwendig werdende Anpassungen zum Gegenstand haben. Neben den Änderungen des gesetzlichen Programmauftrags in § 26 MStV-E fallen insbesondere ins Auge
- die Betonung einer gemeinsamen Plattformstrategie der in der ARD zusammengeschlossen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und Deutschlandradio (§ 30 Abs. 1 MStV-E),
- die Normierung der Nutzung wie des Anbietens von Empfehlungssystemen, die einen offenen Meinungsbildungsprozess und breiten inhaltlichen Diskurs ermöglichen (§ 30 Abs. 4 MStV-E),
- die Ermöglichung von Pilotprojekten bei Telemedienangeboten (§ 32 Abs. 8 MStV-E),
- ein Verfahren für die Einstellung bestehender Programme oder deren Überführung in ein Telemedienangebot (§ 32a MStV-E),
- die vorgesehene Festsetzung inhaltlicher und formaler Qualitätsstandards zur verbesserten Anleitung und Überprüfbarkeit der Auftragsübernahme (§ 31 Abs. 2b MStV-E), sowie
- die Stärkung der Bedeutung der Gremienentscheidungen und ihrer strategischen Verantwortung bei der Funktionsübernahme der Anstalten insgesamt ins Auge.
Das HBI sieht einige der wissenschaftlichen – auch vom Institut selbst vorgetragenen – Anregungen der letzten Jahre im vorgestellten Entwurf aufgenommen und begrüßt die grundsätzliche Bewegung in den Reformbestrebungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, möchte aber an mehreren Stellen auf Kritikpunkte und Konkretisierungsbedarfe hinweisen.
Rhein, Valerie; Dreyer, Stephan; Schulz, Wolfgang (2022): Schriftliche Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Hamburg, 13. Januar 2022.