In einem Beitrag auf dem Verfassungsblog klären PD Dr. Matthias C. Kettemann und seine Co-Autor*innen Missverständnisse im Zusammenhang mit dem „Glawischnig-Urteil“ des Obersten Gerichtshofs in Österreich auf.
Der Rechtsstreit hatte im vergangenen Jahr Aufmerksamkeit bekommen. Die ehemalige Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek hatte Facebook geklagt, nachdem sie unter einem auf der Plattform geposteten Artikel als „miese Volksverräterin“ beschimpft worden war.
Das österreichische Höchstgericht, und zuvor der Europäische Gerichtshof, haben nun entschieden, dass Facebook dazu verpflichtet sei, nicht nur die konkrete rechtswidrige Beleidigung, sondern auch sinngleiche Inhalte zu löschen.
Ist damit der Weg geebnet für weltweite Internetzensur, wie manche behaupten? Die Autor*innen geben Entwarnung.
In einem Beitrag auf dem Verfassungsblog klären PD Dr. Matthias C. Kettemann und seine Co-Autor*innen Missverständnisse im Zusammenhang mit dem „Glawischnig-Urteil“ des Obersten Gerichtshofs in Österreich auf.
Der Rechtsstreit hatte im vergangenen Jahr Aufmerksamkeit bekommen. Die ehemalige Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek hatte Facebook geklagt, nachdem sie unter einem auf der Plattform geposteten Artikel als „miese Volksverräterin“ beschimpft worden war.
Das österreichische Höchstgericht, und zuvor der Europäische Gerichtshof, haben nun entschieden, dass Facebook dazu verpflichtet sei, nicht nur die konkrete rechtswidrige Beleidigung, sondern auch sinngleiche Inhalte zu löschen.
Ist damit der Weg geebnet für weltweite Internetzensur, wie manche behaupten? Die Autor*innen geben Entwarnung.
2020