Das Jugendmedienschutzrecht ist zu alt und ruft nach einer Modernisierung. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis gibt Dr. Stephan Dreyer einen Überblick über die geplanten Änderungen, ihre Reibungspunkte und inwieweit diese Änderungen nachhaltig sein können.
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Abstract
Das deutsche Jugendmedienschutzrecht muss modernisiert werden, denn die gesetzlichen Regelungen von Bund und Ländern sind längst nicht mehr zeitgemäß und müssen dringend an die technischen und Nutzungsentwicklungen angepasst werden. 2019 hat der Bund die Reform des Jugendschutzgesetzes auf den Weg gebracht, das in einem ergebnisoffenen Diskurs entstehen soll und mit dem zentralen Ziel eines konvergenten Rechtsrahmens, der die Schutzziele erweitert und die Instrumente ihrer Erreichung klar formuliert. Die Länder ziehen mit einer geplanten Novelle des JMStV nach. Begrifflichkeiten, Anwendungsbereiche, Altersfreigaben und Kompetenzen stehen zur Diskussion. Im Beitrag wird ein Überblick über die geplanten Änderungen, ihre Reibungspunkte und ihre mögliche Rolle für eine tatsächliche, nachhaltige Modernisierung des komplexen Rechtsbereichs gegeben.
Dreyer, S. (2020): Nichts für schwache Nerven?! Wie Bund und Länder den Jugendmedienschutz modernisieren wollen. In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 4/2020, S. 130-135.