Sind nutzergenerierte Inhalte auf privaten Kommunikationsplattformen von der Meinungsfreiheit geschützt? In ihrem Promotionsvorhaben beschäftigt sich Amélie Heldt mit der Wirkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit im Internet.
Amélie Heldt untersucht die Wirkung von Grundrechten zwischen Privaten in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere von Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz. Ziel ist es, aus verfassungsrechtlicher Perspektive zu erforschen, ob und inwieweit Kommunikationsplattformen wie soziale Netzwerke die Meinungsfreiheit ihrer Nutzer beachten müssten, wenn sie Beiträge und Kommentare moderieren. Eine gewisse Bindung an das Recht auf freie Rede könnte sich u.a. daraus ergeben, dass die Informationsintermediäre eine außerordentlich wichtige Rolle bei der Online-Kommunikation spielen und aus dem Alltag vieler Nutzer nicht wegzudenken sind. Im ersten Teil der Arbeit werden die ursprünglichen Überlegungen zur Theorie der mittelbaren Drittwirkung und ihre Anwendung durch das Bundesverfassungsgericht beleuchtet. Im Fokus steht dabei auch die Entwicklung der letzten Jahre seit dem Fraport-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im zweiten Schritt geht es um die Verschiebung der öffentlichen Kommunikation von analogen Räumen auf digitale Plattformen, die in privatrechtlicher Hand sind, und deren Auswirkungen auf die Ausübung der Kommunikationsgrundrechte. Im praktischen Teil wird geprüft, wo die rechtlichen Grenzen der content moderation liegen können, wenn Informationsintermediäre legale Nutzerinhalte aufgrund eines Verstoßes gegen ihre Nutzungsbedingungen löschen.