Vorsprung durch Rechtsbruch im Informations- und Kommunikationsrecht
Auch im Medienbereich verstoßen Marktteilnehmer gegen bestehende Rechtsnormen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. In seiner Dissertation untersucht Martin Lose Rechtsfragen, die an der Schnittstelle des Rechtsbruchtatbestands nach § 3a UWG und des Informations-und Kommunikationsrechts entstehen.
Die Wettbewerbskammern der Gerichte sind alltäglich mit Sachverhalten beschäftigt, bei denen es zu beurteilen gilt, ob sich ein Marktteilnehmer einen nach lauterkeitsrechtlichen Regeln illegitimen Vorteil dadurch verschafft hat, dass er – sei es bewusst oder unbewusst – gegen geltende Rechtsnormen verstoßen hat. Hierzu gehören auch solche Sachverhalte, bei denen die letztlich entscheidende Rechtsverletzungen im Bereich des Informations- und Kommunikationsrechts zu finden sind. Das Dissertationsprojekt behandelt die an dieser Schnittstelle entstehenden Rechtsfragen und nimmt dabei insbesondere die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages, des Jugendmedienschutzstaatsvertrages, des Telemediengesetzes sowie des Datenschutzrechts in den Blick.
Der Rechtsbruchtatbestand gehört seit jeher zu den am häufigsten angewendeten Rechtsnormen des Lauterkeitsrechts. Die Wettbewerbskammern der Gerichte sind alltäglich mit Sachverhalten beschäftigt, bei denen es zu beurteilen gilt, ob sich ein Marktteilnehmer einen nach lauterkeitsrechtlichen Regeln illegitimen Vorteil dadurch verschafft hat, dass er – sei es bewusst oder unbewusst – gegen geltende Rechtsnormen verstoßen hat. Hierzu gehören auch solche Sachverhalte, bei denen die letztlich entscheidende Rechtsverletzungen im Bereich des Informations- und Kommunikationsrechts zu finden sind. Prominentestes Beispiel der letzten Jahre für ein solches Verfahren ist sicherlich die gerichtliche Auseinandersetzung um die Gestaltung der Tagesschau-App und damit um die Reichweite des Programmauftrags öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter außerhalb der Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen, die den Instanzenzug bis zum Bundesgerichtshof durchlaufen ist. In anderen Fällen streiten konkurrierende Plattformbetreiber um die Einhaltung von Bestimmungen des Daten- und Verbraucherschutzes. Das Dissertationsprojekt behandelt die an dieser Schnittstelle entstehenden Rechtsfragen. Hierzu gehören insbesondere mögliche Bindungswirkungen rechtswegfremder Gerichtsentscheidungen und etwaiger behördlicher Genehmigungen, kommunikationsverfassungsrechtliche Aspekte bei der Auslegung des Lauterkeitsrechts sowie das Verhältnis des Rechtsbruchtatbestands zu europäischen Rechtsakten, die sowohl das Lauterkeitsrecht als auch weite Teile des Informations- und Kommunikationsrechts durchdringen. Das Projekt nimmt dabei insbesondere die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages, des Jugendmedienschutzstaatsvertrages, des Telemediengesetzes sowie des Datenschutzrechts in den Blick.