Schulisches Disziplinarrecht und die Bekämpfung von Cyberbullying – Eine Analyse mit rechtsvergleichenden Elementen
Mit der Verbreitung von Onlinekommunikation sind die Abgrenzungskriterien privater Kommunikation in Schulen teilweise überholt. In seiner Dissertation möchte Florian Seitz mit einem vergleichenden Blick in die USA alternative Abgrenzungsmöglichkeiten aufzeigen und Vorschläge erarbeiten, wie in Zukunft im Bereich der Onlinekommunikation Jugendlicher die private von der schulischen Kommunikationssphäre getrennt werden kann.
Streitigkeiten über unzulässige Äußerungen von Schülern im Internet haben in letzter Zeit zunehmend auch deutsche Gerichte beschäftigt. Gegenstand dieser Verfahren waren schulische Ordnungsmaßnahmen, z. B. temporäre oder dauerhafte Schulausschlüsse, die als Reaktion auf Internetäußerungen, die Schüler in ihrer Freizeit im Internet verfasst hatten, erlassen wurden. Das schulische Disziplinarrecht darf auf Freizeitverhalten von Schülern aber nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn dieses störend in den Schulbetrieb hineinwirkt. An dieser Stelle ergeben sich zahlreiche Abgrenzungsfragen, für die im Schrifttum und der Rechtsprechung noch keine hinreichend konkreten Kriterien erarbeitet wurden.
In den USA sind vergleichbare Fragestellungen bereits deutlich früher aufgetaucht. Inzwischen hat dazu eine ausführliche Diskussion in der dortigen Rechtswissenschaft stattgefunden, die beachtenswerte Ergebnisse hervorgebracht hat. Die Dissertation will prüfen, ob und bis zu welchem Grad sich die dabei entwickelten Abgrenzungskriterien auf die Situation in Deutschland anwenden lassen und dazu beitragen können, auch hierzulande ein höheres Maß an Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei sollen insbesondere den „peer group standards“ Rechnung getragen und ergänzende präventive Maßnahmen aus dem Bereich schulischer Medienerziehung miteinbezogen werden.