Das Rechtsgutachten für die LfM ermittelt Risiken, die durch verschiedene Formen von Desinformationen für Einzelne und die Gesellschaft entstehen können, und diskutiert Möglichkeiten, diesen rechtlich zu begegnen.
Seit einigen Jahren drehen sich öffentliche und (medien)politische Diskussionen vermehrt um Erscheinungsformen und mögliche Folgen der Verbreitung von unwahren, halbwahren oder unbelegten Informationen. Virulent werden ließ diese Beschäftigung mit Desinformation vor allem die Online-Möglichkeiten der professionellen Anfertigung, der schnellen Verbreitung mit Hilfe von menschlichen und automatisierten Akteursnetzwerken und des beobachtbaren hohen Interaktionsgrads von Rezipient*innen mit diesen Informationen. Durch massenhafte, teils virale Verbreitungsmuster entsprechender Darstellungen und Mitteilungen wurde deutlich, dass nicht nur der Inhalt einer solchen Nachricht, sondern gerade die Kombination mit entsprechenden Reichweiten individuell und gesellschaftlich relevante Risikopotenziale aufweist.
Das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut erstellt im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW ein rechtswissenschaftliches Gutachten, das vor dem Hintergrund unterschiedlicher Erscheinungsformen von Desinformationen (Möller/Hameleers/Ferreau 2020) ihre Risikopotenziale für den Einzelnen und die Gesellschaft herausarbeitet und auf dieser Grundlage die verschiedenen Erscheinungsformen mit jeweils berührten rechtlichen Schutzzielen in Beziehung setzt.
Mit Blick auf die bestehende Rechtslage zur Erreichung bzw. Absicherung der betroffenen Schutzziele identifiziert das Gutachten bestehende Schutzlücken, entwirft differenzierte regulatorische Maßnahmen zu ihrer Schließung und beschreibt deren jeweilige Wirksamkeitsanforderungen.
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