Als eines der tragenden Prinzipien des Medienrechts wird der sog. Trennungsgrundsatz angesehen, der sogar eine verfassungsrechtliche Verwurzelung aufweist. Er besagt, dass Werbung vom übrigen Programm getrennt werden muss. Product Placements können mit diesem Grundsatz in Konflikt geraten.
Das Dissertationsprojekt kommt zu dem Ergebnis, dass die Notwendigkeit der Durchsetzung des Trennungsgrundsatzes nicht pauschal beurteilt werden kann. Insbesondere wird herausgearbeitet, dass es verfassungsrechtlich nicht darum geht, Äußerungen, die Werbewirkung entfalten, zu verhindern, sondern vielmehr um die Trennung von autonomer im Gegensatz zu heteronomer Programmgestaltung. In diesem Zusammenhang wird der Begriff der Programmautonomie näher beleuchtet und dargestellt, dass die Rundfunkfreiheit zuvorderst verlangt, dass sich die Medien an publizistischen Kriterien orientieren. Publizistische Kriterien sind dabei solche Kriterien, die sich an Zuschauerinteressen orientieren. Sofern bestimmte Inhalte ins Programm integriert werden, nur weil von dritter Seite hierfür eine Entgeltzahlung fließt, orientieren sich die Programmverantwortlichen nicht an publizistischen Kriterien. Es liegt dann ein verfassungsrechtlich relevanter Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz vor.
Laufzeit: 2008-2013
Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI)
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