Die Ausübung der massenkommunikativen Grundfreiheiten des Grundgesetzes unterliegt besonderem verfassungsrechtlichem Schutz, nach dem es dem Staat versagt ist, präventiv in Kreations- und Publikationsprozesse einzugreifen. Dieses wird zum einen durch das Zensurverbot nach Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG abgesichert. Zum anderen gelten besondere verfassungsrechtliche Grundsätze wie die „Polizeifestigkeit der Presse“.
Das Projekt bearbeitet die Frage, inwieweit diese Grundsätze zum Verbot präventiver Einflussnahme durch den Staat auf die mediale Internetkommunikation übertragbar sind.
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