Die kommenden Veränderungen der Bestimmungen in der EU-Fernsehrichtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ aus dem Jahr 1989, die im Dezember 2005 unter dem Titel „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ von der europäischen Kommission vorgelegt wurden, enthalten auch neue Regelungen für den Bereich Werbung. Veränderungen der Werbemöglichkeiten für ein Medienangebot werden von konkurrierenden Anbietern besonders kritisch beobachtet.
Laufzeit: 2005-2007