Element 68Element 45Element 44Element 63Element 64Element 43Element 41Element 46Element 47Element 69Element 76Element 62Element 61Element 81Element 82Element 50Element 52Element 79Element 79Element 7Element 8Element 73Element 74Element 17Element 16Element 75Element 13Element 12Element 14Element 15Element 31Element 32Element 59Element 58Element 71Element 70Element 88Element 88Element 56Element 57Element 54Element 55Element 18Element 20Element 23Element 65Element 21Element 22iconsiconsElement 83iconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsElement 84iconsiconsElement 36Element 35Element 1Element 27Element 28Element 30Element 29Element 24Element 25Element 2Element 1Element 66
Die Macht der Informationsintermediäre – Erscheinungsformen, Strukturen und Regulierungsoptionen

Die Macht der Informationsintermediäre – Erscheinungsformen, Strukturen und Regulierungsoptionen

Informationsintermediäre wie Suchmaschinen, Micro-Blog Plattformen, App-Portale oder soziale Netzwerkdienste gewinnen zunehmend an Relevanz für die öffentliche Meinungsbildung. Sie nehmen Einfluss über die Auswahl und Sortierung von Drittangeboten, also darauf, ob und wie mediale Angebote wahrgenommen werden können. Kommunikationswissenschaftlich ist der Blick auf diesen Dienstetyp differenziert, da nicht nur die Rezeption in den Blick zu nehmen ist, sondern auch die Etablierung sozialer Nutzungspraktiken. Das Gutachten „Die Macht der Informationsintermediäre“ untersucht, inwieweit derzeitige Regulierung, insbesondere das Kartellrecht, ausreichend ist, um dem potenziellen Einfluss auf die individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu begegnen. Die Autoren stellen dabei fest, dass es schlicht unmöglich ist, objektive Kriterien für einen Missbrauch kommunikativer Macht zu entwickeln und auch der Terminus der „Suchmaschinenneutralität“ nur bedingt hilfreich ist. Auch vollständige Transparenz (eine Offenlegung von Algorithmen) erscheint nicht zielführend. Stattdessen schlagen sie eine Selbstverpflichtung in Form einer Deklarationspflicht vor, die Maximen der Programmierung maßgeblich am Nutzerinteresse auszurichten. Zusätzlich wird eine Regelung für App-Portale in Anlehnung an Art. 31 Abs. 1 S. 1 UDRL diskutiert für Apps, die journalistisch-redaktionell veranlasst sind.
mehr anzeigen

Projektbeschreibung

Die Kurzzusammenfassung des Gutachtens ist hier als Download (pdf) verfügbar.

 

Infos zum Projekt

Überblick

Laufzeit: 2015-2016

Forschungsprogramm:
FP1 - Transformation öffentlicher Kommunikation

Drittmittelgeber

Friedrich-Ebert-Stiftung

Kooperationspartner

Ansprechpartner

Dipl.-Jur. Univ. Kevin Dankert
Junior Researcher Rundfunk & Regulierung

Dipl.-Jur. Univ. Kevin Dankert

E-Mail senden

VIELLEICHT INTERESSIEREN SIE AUCH FOLGENDE THEMEN?

Newsletter

Infos über aktuelle Projekte, Veranstaltungen und Publikationen des Instituts.

NEWSLETTER ABONNIEREN!