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Informationspflichten im Telemedienrecht und User-generated Content

Informationspflichten im Telemedienrecht und User-generated Content

Auf User-generated Content basierende Angebote stellen vermeintlich klare Grenzbegriffe des Internetrechts in Frage. Klassische Konzepte wie dasjenige des Informations- und Kommunikationsdienstes oder das geschäftsmäßige Anbieten solcher Dienste geraten aufgrund der hybriden Struktur von User-generated Content, die sich zwischen persönlich und öffentlich, privat und kommerziell, zwischen Journalismus und Selbstdarstellung bewegt, verstärkt unter Druck.

Anhand der Anwendungsbereiche der telemedienrechtlichen Informationspflichten in §§ 5 TMG, 55 RStV werden die daraus resultierenden Herausforderungen für die Rechtsanwendung herausgearbeitet und Lösungsvorschläge unterbreitet. Einen Kern der Bearbeitung bildet insofern die systematisch-teleologische Auslegung der in den genannten Vorschriften gewählten Tatbestandsmerkmale wie „in der Regel entgeltlich“, „persönlichen oder familiären Zwecken dienend“ oder „journalistisch-redaktionell gestaltet“. Diese weisen in ihrer Bedeutung zudem über die Informationspflichtregelungen und das Informationsrecht überhaupt hinaus.

 

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Projektbeschreibung

Die beschriebene einfachgesetzliche Auslegung und Subsumtion auf durch User-generated Content geprägte Angebote geschieht dabei vor dem Hintergrund einer verfassungsrechtlichen Untersuchung der Pflichten zur namentlichen Identifizierung von aktiven Teilnehmern am Kommunikationsprozess. Die Informationspflichten der §§ 5 TMG, 55 RStV bezwecken, Anonymität und Pseudonymität zu beseitigen; diese genießen aber zunächst den Schutz durch Kommunikationsfreiheiten und allgemeines Persönlichkeitsrecht. Die Diskussion darüber, welche Art von Kommunikation unter welchen Umständen besonders schützenswert und möglicherweise gleichzeitig regulierungsbedürftig erscheinen soll, wird durch das Aufzeigen von entsprechenden Leitlinien grundrechtlich strukturierbar gemacht.

Die Arbeit wurde im April 2012 als Dissertation an der Universität Hamburg angenommen.

Infos zum Projekt

Überblick

Laufzeit: 2006-2012

Drittmittelgeber

Kooperationspartner

Ansprechpartner

Christiane Matzen, M. A.
Leitung Wissenschaftskommunikation

Christiane Matzen, M. A.

Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI)
Rothenbaumchaussee 36
20148 Hamburg

Tel. +49 (0)40 45 02 17 41
Fax +49 (0)40 45 02 17 77

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