Auf User-generated Content basierende Angebote stellen vermeintlich klare Grenzbegriffe des Internetrechts in Frage. Klassische Konzepte wie dasjenige des Informations- und Kommunikationsdienstes oder das geschäftsmäßige Anbieten solcher Dienste geraten aufgrund der hybriden Struktur von User-generated Content, die sich zwischen persönlich und öffentlich, privat und kommerziell, zwischen Journalismus und Selbstdarstellung bewegt, verstärkt unter Druck.
Anhand der Anwendungsbereiche der telemedienrechtlichen Informationspflichten in §§ 5 TMG, 55 RStV werden die daraus resultierenden Herausforderungen für die Rechtsanwendung herausgearbeitet und Lösungsvorschläge unterbreitet. Einen Kern der Bearbeitung bildet insofern die systematisch-teleologische Auslegung der in den genannten Vorschriften gewählten Tatbestandsmerkmale wie „in der Regel entgeltlich“, „persönlichen oder familiären Zwecken dienend“ oder „journalistisch-redaktionell gestaltet“. Diese weisen in ihrer Bedeutung zudem über die Informationspflichtregelungen und das Informationsrecht überhaupt hinaus.
Laufzeit: 2006-2012
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