Technische, mediale und wirtschaftliche Konvergenzentwicklungen stellen das bisherige Medienrecht zunehmend in Frage. Im Auftrag der Länder und zur Vorbereitung der Bund-Länder-Konferenz gibt das Gutachten von Winfried Kluth und Wolfgang Schulz einen Überblick über Problembereiche und stellt zugleich Lösungsoptionen bereit.
Das Gutachten im Auftrag der Länder gibt einen Überblick über die Probleme der derzeitigen Rechtsordnung, die sich mit einer konvergenten Medienrealität konfrontiert sieht. Dabei sind sowohl rechtliche Regelungen der Länder als auch des Bundes betroffen. Zur Auflösung von Konflikten sind Koordinations- und Kooperationslösungen gefragt. Im Gutachten werden Probleme anhand der derzeitigen Rechtslage diskutiert. Um Lösungsoptionen für die Bund-Länder-Konferenz 2016 zu entwickeln, wurden relevante Gerichts- und Behördenentscheidungen analysiert, empirische Studien einbezogen und eine Branchenbefragung zum Thema Konvergenz ausgewertet. Ergebnisse des Gutachtens können dem Arbeitspapier Nr. 30 des Hans-Bredow-Instituts (
pdf) entnommen werden. Sie sind außerdem Thema der
5. Folge des BredowCast.
Projektbeschreibung
Grundsätzlich geht das Medienrecht noch von einer begriffsbasierten Regulierung anhand technischer Unterscheidungsmerkmale aus. Diese technischen Kriterien verschwimmen mit zunehmender Konvergenz und stellen immer weniger taugliche Anknüpfungspunkte für eine moderne Medienregulierung dar. Exemplarisch stellt das Phänomen Hybrid-TV dieses Regulierungskonzept in Frage, bei dem Internet- und Fernsehdienste auf demselben Endgerät parallel wahrnehmbar sind. Aber auch durch andere Entwicklungen werden die Begriffskategorien des Telemedien- und Rundfunkrechts vor neue Herausforderungen gestellt. Darüber hinaus stellen sich Fragen nach der Abstimmung von Wettbewerbs- und Medienrecht im Schnittbereich zwischen wettbewerblichen Interessen und Vielfaltssicherung. Neue Fragen des Medienrechts stellen sich auch im Umgang mit nicht-publizistischer Meinungsmacht, z. B. im Hinblick auf Intermediäre und Media Agenturen. Basis der Problemanalyse ist die Auswertung von Entscheidungen von Gerichten und Behörden, wissenschaftliche Analysen und Informationen aus den betroffenen Branchen. Im Gutachten wurden diese Regelungsbereiche analysiert und auf ihr Optimierungspotenzial hin untersucht. Über die Problembereiche des materiellen Rechts hinweg zeigen sich Bedürfnisse nach Kooperationen und/oder Kooperationen zwischen Bund und Ländern. Auch feststehende Regulierungsmechanismen sollten kritisch evaluiert werden. Beispielsweise sind die Ergebnisse zur Rundfunkregulierung ambivalent: Zum einen lassen empirische Beobachtungen den Schluss einer verminderten Wirkung und neuen Nutzungsgewohnheiten bei bestimmten Bevölkerungsgruppen zu, zum anderen ist die Verweildauer beim Rundfunk immer noch steigend. Es wird für diesen Bereich daher ein Kombinationsmodell vorgeschlagen. Dieses sieht ein mögliches Auslaufen der klassischen Rundfunkregulierung unter einer Evaluation der Nutzungsgewohnheiten vor sowie den Aufbau einer Anreizregulierung für solche Angebote, die einen besonderen Wert für die Gesellschaft haben. Weitere Ergebnisse sind in einem Kurzüberblick zusammengefasst auf S. 7–11 des Gutachtens. Zudem informiert Folge 5 des BredowCast über die Ergebnisse. Auftraggeber: Rundfunkkommission der Länder.