Das Hans-Bredow-Institut hat bereits im Jahr 2004 im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung untersucht, inwieweit die Gebührenfinanzierung von Online-Diensten mit dem europäischen Recht vereinbar ist und dabei unter anderem auf das im EG-Vertrag normierte Gebot der Rücksichtnahme abgestellt, das es erforderlich macht, die elementaren verfassungsrechtlichen Grundsätze der Mitgliedsstaaten (wie in Deutschland die Staatsfreiheit des Rundfunks) zu achten. Das Gutachten verneinte die Beihilfequalität der Rundfunkfinanzierung in Deutschland und untersuchte vor allem die Auswirkungen der im EG-Vertrag normierten Gemeinschaftstreue auf die Auslegung der Beihilfekontrolle. Dem Gutachten zufolge ermöglicht es das europäische Recht, den Auftrag öffentlich-rechtlicher Anstalten funktional zu gestalten, so dass bei Änderung der Bedeutung von Diensten für die öffentliche Kommunikation (etwa verstärkte Online-Nutzung) auch der Auftrag angepasst werden kann.
Ausgehend von dieser Arbeit begleiteten das Institut und einzelne Mitarbeiter die Entwicklung vom so genannten Beihilfekompromiss, der zur Änderung der rechtlichen Regelungen zum Auftrag öffentlich-rechtlichen Rundfunks im 12. Rundfunkänderungsstatsvertrag führte, bis hin zu den Diskussionen um die ersten Drei-Stufen-Tests von ARD und ZDF mit wissenschaftlicher Expertise.