Mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder ist 2003 ein neuer Regelungsrahmen für den Jugendschutz in Kraft getreten. Vor allem mit dem JMStV wurden neue Regulierungsformen in den Rechtsrahmen integriert, die in der Anwendung noch nicht langfristig erprobt sind und sich am Konzept der "regulierten Selbstregulierung" orientieren. Das Institut hat den Gesetzgebungsprozess durch Stellungnahmen begleitet.
Laufzeit: 2004-2011
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