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Rechtswissenschaftliches Gutachten zu Maßnahmen gegen Desinformation veröffentlicht

Rechtswissenschaftliches Gutachten zu Maßnahmen gegen Desinformation veröffentlicht

Das HBI-Rechtsgutachten „Desinformation – Risiken, Regulierungslücken und adäquate Gegenmaßnahmen", erstellt im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW, ermöglicht ein differenziertes Verständnis von verschiedenen Formen von Desinformation und deren Risikopotenzial für den Einzelnen und die Gesellschaft. Darüber hinaus bietet es einen Überblick über geltende Gesetze gegen die gezielte Verbreitung von Falschinformationen und zeigt konkrete Ansätze für eine zukünftige Regulierung von Desinformation auf. 

Vorgestellt wurde das Rechtgutachten am Dienstag, den 9. November 2021, im Rahmen der Veranstaltung „Safeguarding Freedom – Balancing Rights“. 


Pressemitteilung der Landesanstalt für Medien NRW

EINE REGULIERUNG VON DESINFORMATION IST MÖGLICH

Medienanstalt NRW veröffentlicht juristisches Gutachten des Leibniz-Instituts für Medienforschung zu adäquaten Maßnahmen gegen Desinformation

Desinformationskampagnen zu verhindern, ohne das Recht auf freie Meinungsäußerung zu gefährden – das ist eine der dringendsten Herausforderungen für unsere Demokratien. Das von der Landesanstalt für Medien NRW in Auftrag gegebene Gutachten des Leibniz-Instituts für Medienforschung „Desinformation – Risiken, Regulierungslücken und adäquate Gegenmaßnahmen“ bietet dazu erste Ansätze. Vorgestellt wurde es am Dienstag, 9. November 2021, im Rahmen der Veranstaltung „Safeguarding Freedom – Balancing Rights“, zu der die Medienanstalten gemeinsam mit der Landesanstalt für Medien NRW und der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union einluden.

Ziel des Gutachtens war es, ein differenziertes Verständnis von Risiken für individuelle Rechte und gesellschaftliche Interessen und von bereits geltenden Gesetzen gegen die gezielte Verbreitung von Falschinformationen zu gewinnen. Außerdem sollen konkrete Ansätze für eine mögliche zukünftige Regulierung von Desinformation aufgezeigt werden. „Oberste Priorität im Kampf gegen Desinformation hat der Schutz der Meinungsfreiheit – und damit auch das Prinzip der Staatsferne. Die Angst vor staatlicher Einflussnahme bleibt eine der größten Befürchtungen, wenn es um die Reaktion auf Falschmeldungen geht. Und blickt man vor allem auf einen Akteur aus dem außereuropäischen Ausland, scheint das auch nicht ganz unbegründet zu sein. Eine Regulierung von Desinformation, die es zum Ziel hat, freie und unabhängige Meinungsbildung zu ermöglichen, kann nicht durch staatliche Maßnahmen durchgesetzt werden“, fordert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Medienanstalten.

Dies wurde auch von den Vertreterinnen der EU-Kommission, EU-Vizepräsidentin Věra Jourová und ihrer Kabinettschefin Renate Nikolay im Laufe der Veranstaltungbekräftigt.Sie betonen die wichtige Rolle, die der Medienaufsicht beim Kampf gegen Desinformation zukommt, und fordern alle Beteiligten auf, an einer wirksamen Neuauflage des Code of Practice on Disinformation mitzuwirken. Dieser wurde 2018 von den Plattformen Facebook, Google, Twitter und Microsoft unterzeichnet und beinhaltet umfangreiche Selbstverpflichtungen der Marktteilnehmer im Umgang mit politischer Werbung und Desinformation.

Prof. Dr. Wolfgang Schulz vom Leibniz-Institut für Medienforschung stellt fest: „Die Governance von Desinformation ist komplex. Es gibt dafür in einem Rechtsstaat keine einfachen Lösungen, auch wenn man sich das wünschen mag. Der Staat kann in der Regel nur dann an die Unwahrheit einer Aussage Folgen knüpfen, wenn eine unabhängige Stelle – etwa ein Gericht – dies geprüft hat. Das muss auch angesichts der Menge von Kommunikation im Netz auf Extremfälle beschränkt bleiben. Es sind je nach Gefährdungspotenzial auch ganz unterschiedliche Akteure zu Gegenmaßnahmen aufgerufen. Hier sind neben klassischen Formen der Selbstregulierung neue Formen hybrider Governance nötig, in denen staatliche Gesetze, staatsferne Regulierung und anbietereigene Steuerungsformen eng verzahnt sind.“

Die Überarbeitung des „Code of Practice on Disinformation“ durch die Europäische Kommission ist ein wichtiger Pfeiler im Kampf gegen Desinformation auf großen Plattformen. Gleichzeitig gilt es, die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft gegenüber Desinformationskampagnen zu fördern und in die Medienkompetenz zu investieren. Auch diese wichtigen Arbeitsfelder wurden im Rahmen der digitalen Konferenz und mit Blick auf die Arbeit verschiedener europäischer Medienaufsichtsbehörden beleuchtet.

Die Zusammenfassung des Gutachtens vom Leibniz-Institut für Medienforschung, geschrieben von Dr. Stephan Dreyer, Elena Stanciu, Keno Potthast und Prof. Dr. Wolfgang Schulz, steht Ihnen ab sofort zum Download zur Verfügung.

Zusammenfassung des Rechtsgutachtens als PDF, deutschsprachige Version 
Zusammenfassung des Rechtsgutachtens als PDF, englischsprachige Version
Rechtsgutachtens als PDF, deutschsprachige Version
Rechtsgutachtens als PDF, englischsprachige Version


Weitere Informationen zu der Erstellung des Gutachtens finden Sie hier

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