Element 68Element 45Element 44Element 63Element 64Element 43Element 41Element 46Element 47Element 69Element 76Element 62Element 61Element 81Element 82Element 50Element 52Element 79Element 79Element 7Element 8Element 73Element 74Element 17Element 16Element 75Element 13Element 12Element 14Element 15Element 31Element 32Element 59Element 58Element 71Element 70Element 88Element 88Element 56Element 57Element 54Element 55Element 18Element 20Element 23Element 65Element 21Element 22iconsiconsElement 83iconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsElement 84iconsiconsElement 36Element 35Element 1Element 27Element 28Element 30Element 29Element 24Element 25Element 2Element 1Element 66
Matthias Kettemann im neuen Fach Internetrecht habilitiert

Matthias Kettemann im neuen Fach Internetrecht habilitiert

PD Dr. Matthias C. Kettemann hat am 26. Juni 2019 Deutschlands erste Privatdozentur im Fach Internetrecht erlangt. Seine Antrittsvorlesung mit dem Titel "Asymmetrische Kommunikation als Herausforderung für das Recht" bildete den Abschluss des Habilitationsverfahrens an der Goethe-Universität Frankfurt. Er ist damit berechtigt, die akademische Bezeichnung "Privatdozent" zu führen und die Fächer Völkerrecht, Internetrecht und Rechtstheorie in der Lehre zu vertreten.

Mag. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard) ist seit 15. Januar 2019 Forschungsprogrammleiter "Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen" am Leibniz-Institut für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut. Passend zu seinen bisherigen Arbeiten leitet er ein Team von DoktorandInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen leiten, die sich mit den Regeln beschäftigen, unter denen in digitalen Kommunikationsräumen und besonders in sozialen Netzwerken neue Foren und Praktiken der gesellschaftlichen Verständigung und Selbstvergewisserung entstehen.

Matthias C. Kettemann leitete zuvor am Exzellenzcluster "Die Herausbildung normativer Ordnungen" der Goethe-Universität Frankfurt am Main die Projekte „Krise der Normativität und Normativität der Krise im Internet: Grundlegung und Faktoren“ und "Die normative Ordnung des Internets. Perspektiven und Potenziale der Internet Governance". Er war Mitglied des Direktoriums des Exzellenzclusters, Convenor des Frankfurter Kolloquiums für Internetforschung, Co-Convenor der "Norms. Plurality, Critique. Postdoctoral Dialogue Series" und Gründer und Co-Lead des Forschungsschwerpunkts "Internet und Gesellschaft". An der Goethe-Universität habilitiert sich Dr. Kettemann als erster Rechtswissenschaftler in Deutschland für das Fach „Internetrecht“ sowie für Völkerrecht und Rechtstheorie. 2018 fungierte Dr. Kettemann auch als Projektleiter eines Projekts der Universität Stanford zur deliberativen Demokratie am Beispiel des NetzDG.
 
Zu Matthias C. Kettemanns Forschungsinteressen zählen das Internet(völker)recht; das Verhältnis von Staaten, Unternehmen und Individuen im Internet(recht); menschenrechtliche Implikationen des Internets, insbesondere die Meinungsäußerungs-Governance; Internet Governance und Internetpolitik; sowie Demokratie und Legitimität im Völkerrecht.

Matthias C. Kettemann studierte Rechtswissenschaften in Graz und Genf und war Fulbright und Boas Scholar an der Harvard Law School (LL.M. 2010). 2012 promovierte er an Karl-Franzens-Universität Graz mit einer Arbeit zur Zukunft des Individuums im Völkerrecht. 2006 bis 2013 war er Universitätsassistent und Lektor am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Universität Graz, wo er heute als Lektor tätig ist. Seit Oktober 2013 forschte er dann als Post-Doc Fellow am Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
 
Er war Co-Chair der Internet Rights & Principles Coalition, hat für den Europarat, das Europäische Parlament und die Grundrechteagentur der EU geforscht und war Gutachter für mehrere DAX-Unternehmen und Stiftungen zu Rechtsfragen des Internets und des Rechts am geistigen Eigentum. Er ist Ständiger Redakteur (Internet Governance und Menschenrechte) von jusIT - Zeitschrift für Informationsrecht und Reviewer u.a. für die Zeitschriften Policy & Internet und First Monday. Dr. Kettemann ist weiters Affiliate des Network of Excellence in Internet Science und National Expert des Internet & Jurisdiction Observatory. 2015-2017 war er Mitglied und Rapporteur des Council of Europe Committee of Experts on Internet Intermediaries (2015-2017).
 
Matthias C. Kettemann publiziert regelmäßig zu Rechtsfragen des Internets. Er ist Autor und (Mit)Herausgeber von 16 wissenschaftlichen Büchern, 40 Beiträgen in Sammelwerken und  50 Artikeln, darunter ein Einführung in die Meinungsäußerungsfreiheit im Internet, die in drei Sprachen übersetzt wurde. Zuletzt erschienen bzw. im Erscheinen sind von ihm:
  • Kettemann/Wagner/Vieth (Hrsg.), Research Handbook on Human Rights and Digital Technologies (Cheltenham: E. Elgar, 2019),
  • Kettemann/Benedek, Freedom of Expression Online, in Suusi (Hrsg.), Human Rights, the Digital Society and Law (London: Routledge, 2019),
  • Kettemann, Internet Governance, in Jahnel et al. (Hrsg.), Internetrecht, 4. Auflage (Wien: Springer, 2019),
  • Kettemann, Ensuring Cybersecurity through International Law, Revista Española de Derecho internacional 2017, 281-290.
Weitere Informationen zum Lebenslauf, Veröffentlichungen, Lehrveranstaltungen und Veranstaltungen finden sich hier:
 

Newsletter

Infos über aktuelle Projekte, Veranstaltungen und Publikationen des Instituts.

NEWSLETTER ABONNIEREN!