In ihrem
Blogbeitrag auf Juwiss beschäftigt sich
Amélie Pia Heldt anlässlich der aktuellen Debatte um
Facebook und
Cambridge Analytica mit der grundsätzlichen Stellung des Bürgers bei der öffentlichen Meinungsbildung. Der Bürger wird Ziel von politischer und nichtpolitischer Werbung, wenn die Daten, die ein soziales Netzwerk über ihn sammelt, vollumfänglich ausgewertet werden. Ist Microtargeting verfassungsrechtlich nur zu bestimmten Zwecken zulässig? Kann man dem Grundrechtsträger als Verbraucher und Wähler unterschiedliche Schutzniveaus zusprechen?
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Blogbeitrag auf Juwiss