Wiss. Referent Dr. Wolfgang Schulz

Materialien zu Entscheidungen des BVerfG

BVerfGE 25, 256 - Blinkfüer

Das Blinkfüer

Gegenstand des Beschlusses des Ersten Senats vom 26. Februar 1969, 1 BvR 619/63, BVerfGE 25, 226 war ein Boykottaufruf des Berliner Verlegers Axel Springer gegen die Wochenzeitung Blinkfüer. Über seine konzerneigenen Verlagshäuser Axel Springer & Sohn KG, Die Welt Verlags-GmbH und Hammerich & Leser KG hatte Springer Ende August 1961 die Zeitungshändler per Rundschreiben zum Boykott gegen das Blinkfüer aufgerufen.

Der Boykottaufruf wurde damit begründet, daß das Blinkfüer und andere Fernsehzeitungen durch den Abdruck des DDR-Fernsehprogramms der "Ulbricht-Propaganda Vorschub leisten" würde. Springer selbst hatte den Abdruck dieser Programme in seiner Zeitschrift "HörZu" bereits im Juni 1960 unterbunden und, teils unter Druck, die anderen großen Konkurrenten zu einem Verzicht auf den Abdruck der DDR-Programme bewegen können. Das Blinkfüer konnte, wie auch andere kleinere Zeitschriften, von diesem "Verzicht" profitieren; seine Auflage schnellte von bis dato 10.000 Exemplaren auf 50.000 Exemplare pro Woche hoch (vgl. Der Spiegel 38/1961).

Nachdem das Blinkfüer zunächst die Verbreitung des Boykottaufrufes per einstweiliger Verfügung stoppen konnte (Der Spiegel 38/1961), forderte der Herausgeber Ernst Aust nun Schadensersatz von Springer. Die diesbezügliche Feststellungsklage ging bis zum Bundesgerichtshof, der 1963 in letzter Instanz entschied, daß dem Blinkfüer kein Schadensersatzanspruch zustehe (vgl. NJW 1964, S. 29). Daraufhin zog Aust vor das Bundesverfassungsgericht. Während Springer seit September 1964 selbst wieder das Fernsehprogramm der DDR abdruckte (Der Spiegel 20/1969), zog sich die Entscheidung des BVerfG bis 1969 hin.

Das Blinkfüer erschien von 1951 bis 1969 zunächst mit dem Untertitel "unabhängige Wochenzeitung", später als "sozialistische Wochenzeitung" in Hamburg. Mit der Nummer 13/1969 mußte Ende März 1969 das Erscheinen - 4 Wochen nach dem Beschluß, allerdings 1 Monat vor der Verkündung im Mai 1969 - eingestellt werden.

Hier folgen einige Original-Seiten des Blinkfüer aus der Zeit des Boykottaufrufes vom Sommer 1961. 

Blinkfüer Nr. 21 vom 26. 5. 1961 Seite 7:

Die Funk- und Fernsehbeilage des Blinkfüers mit dem Fernsehprogramm der DDR neben dem der BRD: Der Grund für Springers Boykottaufruf. 

Außerdem ein Artikel zu den Folgen des 1. Fernsehurteils. 

Blinkfüer Nr. 34 vom 25. 8. 1961, Seite 5: Die erste Erwähnung des Springer-Boykotts in der Zeitung kurz nachdem die Flugblätter versandt wurden. 
 Blinkfüer Nr. 37 vom 15. 9 1961. Seite 4

Der erste ausführliche Artikel über den Boykottaufruf.

Hier ist auch das Impressum des Blinkfüer zu finden.

 Blinkfüer Nr. 29 vom 21. 7. 1961  Seite 1:

Eine Titelseite des Blinkfüers aus jener Zeit.

 Blinkfüer Nr. 31 vom 4. 8. 1961 Seite 1:

Eine weiter Titelseite, die auch das Verhältnis des Blinkfüers zu Springers Bild-Zeitung dokumentiert.


Stand: 24. 10. 1998  http://www.hans-bredow-institut.de/ws-lehr/blinkfueer/index.html 
E-Mail: W.Schulz@hans-bredow-institut.de Zurück zur Homepage
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