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Zum
Selbstverständnis der Fachgruppe
Satzung

Zum
Selbstverständnis der Fachgruppe
Kommunikation,
Medien und Erziehung bilden das Herzstück der Medienpädagogik.
Ihr Profil gewinnt sie in der Auseinandersetzung mit den Disziplinen
der Kommunikations- und Erziehungswissenschaft. Dabei handelt
es jedoch keinesfalls darum, aus beiden Disziplinen mittels Transfer
geeigneten Materials spezifische medienpädagogische Fragestellungen
zu identifizieren und zu bearbeiten. Vielmehr gewinnt die Medienpädagogik
im Rahmen der Kommunikationswissenschaft ihre Identität in der
Fokussierung der drei aufeinander bezogenen Ebenen der Angebote,
der Rezeption und der Frage nach medienpädagogischen Konsequenzen
und Praxisbezügen. Es geht damit immer um die Analyse von Medienangeboten
und den spezifischen Umgangsweisen der Rezipienten sowie deren
kommunikative Kompetenz im weitesten Sinne. Damit steht die Frage
nach den lebensweltlichen Hintergründen, nach den sozialen Milieus,
in denen sich Kommunikationsfähigkeit im Rahmen der Sozialisation
ausbildet und in denen sie stattfindet, im Mittelpunkt der Auseinandersetzung
um das Profil der Medienpädagogik. Die Schnittstelle zur Pädagogik
liegt in der Thematisierung des Bildungsaspekts. Damit verbunden
ist die Chance zur Veränderung, zur Hilfestellung in Richtung
Unterstützung der (Aus-)bildung kommunikativer Kompetenz. Diese
Zielstellung ist auch immer mit der ethischen Grundposition der
Verantwortung im Rahmen medienpädagogischen Handelns verknüpft.
Dazu gehört die kommunikationswissenschaftliche Analyse von Medienkultur(en)
ebenso wie die pädagogisch motivierte Rückbindung der Forschung
an die Subjekte in ihrem spezifischen sozialen Milieu. Die Medienpädagogik
zielt damit auf medienpolitische Wachsamkeit und Veränderung;
ihr inhärent ist der Anspruch auf Konzeptbildung für die medienpädagogische
Praxis.
Satzung
§ 1 Name
Die Fachgruppe führt die Bezeichnung "Medienpädagogik in der Deutschen
Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft".
§ 2 Aufgaben
Die Fachgruppe verfolgt ihre Ziele im Rahmen der Satzung der Deutschen
Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (DGPuK).
Dies sind insbesondere Dokumentation und Information über Aktivitäten
im Bereich der Medienpädagogik, Ausrichtung von Fachtagungen, Förderung
einschlägiger Forschung, Förderung internationaler Zusammenarbeit
sowie Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
§ 3 Fachgruppenmitgliedschaft
(1) Die Mitglieder der Fachgruppe (FG) müssen Mitglieder der Deutschen
Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sein.
Sie erklären ihre Zugehörigkeit zur Fachgruppe durch eine entsprechende
schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand der DGPuK.
(2) Die Mitgliedschaft in der FG wird beendet durch schriftliche
Erklärung gegenüber dem Vorstand der DGPuK. Die Mitgliedschaft in
der DGPuK bleibt davon unberührt.
(3) Für an der FG Medienpädagogik interessierte Personen gibt es
die Möglichkeit einer assoziierten Mitgliedschaft. Assoziierte Mitglieder
der FG müssen nicht Mitglieder der DGPuK sein. Sie erklären bzw.
beenden ihre Mitgliedschaft durch entsprechende schriftliche Erklärung
gegenüber der Fachgruppenleitung.
§ 4 Fachgruppenleitung
(1) Die Aktivitäten der FG werden durch die Fachgruppenleitung koordiniert,
die sich aus dem Sprecher/der Sprecherin und bis zu zwei Stellvertretern/Stellvertreterinnen
zusammensetzt.
(2) Die Amtszeit der Fachgruppenleitung endet mit der Wahl einer
neuen Fachgruppenleitung. Dazu hat die Fachgruppenleitung zwei Jahre
nach Beginn ihrer Amtszeit eine Fachgruppenversammlung einzuberufen,
deren Tagesordnung die Wahl einer neuen Fachgruppenleitung vorsieht.
(3) Scheidet ein Mitglied der Fachgruppenleitung während der Amtszeit
aus, so muss innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens ein neues
Mitglied gewählt werden, das dann bis zum Ende der regulären Amtszeit
der Fachgruppenleitung im Amt bleibt.
(4) Die Fachgruppenleitung berichtet der Mitgliederversammlung der
DGPuK über die Arbeit der Fachgruppe.
§ 5 Fachgruppenversammlung
(1) Die Fachgruppenversammlung wird mindestens alle zwei Jahre von
der Fachgruppenleitung einberufen.
(2) Zu Fachgruppenversammlungen wird unter Beifügung einer Tagesordnung
mit einer Frist von mindestens drei Wochen schriftlich eingeladen.
(3) Versammlungsmodus und Wahlmodus richten sich nach den Regelungen
in § 7 der Satzung der DGPuK.
(4) Über die Beschlüsse und Wahlen auf Fachgruppenversammlungen
ist eine Niederschrift zu verfassen. Die Protokolle werden dem Vorstand
der DGPuK zugeleitet.
§ 6 Änderung der Ordnung
Die Änderung der Ordnung kann mit Zweidrittelmehrheit auf einer
Fachgruppenversammlung beschlossen werden, an der mindestens 20
Prozent aller Mitglieder teilnehmen. Die Änderung bedarf der Zustimmung
durch den Vorstand der DGPuK
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