Suchmaschinen als Gatekeeper im Internet

Online-Dienste gewinnen neben traditionellen Medien stetig an Bedeutung für die öffentliche und individuelle Meinungsbildung. Da der Schutzauftrag, der aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG folgt, sich auf den gesamten Bereich öffentlicher Kommunikation bezieht, sind Potenziale, aber auch Gefahren dieser Dienste bei der Ausgestaltung der Kommunikationsordnung einzubeziehen.

Suchmaschinen nehmen als Hilfsmittel im Bereich der Zugangsvermittlung zu Inhalten im Internet eine zentrale Stellung ein. Durch ihre Hoheit über Auswahl und Sortierung der angezeigten Seiten und die damit verbundene Kanalisierung des Informationsflusses erhalten Suchmaschinen publizistische und ökonomische Macht. Dabei ist für die Nutzer nur selten transparent, nach welchen Prinzipien die Informationsverarbeitung erfolgt. Das Gutachten überprüft die rechtlichen Rahmenbedingungen von drei identifizierten Problembereichen in diesem Zusammenhang: die Zugangsgewährung von Anbietern zu Suchmaschinen, die Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht angesichts eines Anbieters mit erheblicher Marktmacht und die Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation (Stichwort: gekaufte Treffer).

Zunächst hat das Institut in Form eines Gutachtens vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben untersucht, inwieweit die bisherigen Regelungen des Rundfunk- und Telemedienrechts, aber auch des Wettbewerbs- und des Kartellrechts bereits geeignet sind, diesen Problemlagen zu begegnen.

In einer Folgeuntersuchung ging es um den Schutz des Suchmaschinen-Indexes vor Zensur, auch durch Selbst- und Koregulierung. Da Suchmaschinen einen zentralen Zugang darstellen, bieten sie sich auch für Kontrollmaßnahmen – aus nachvollziehbaren, aber auch nicht begründeten Motiven heraus – an, so dass diese Frage keineswegs nur theoretischer Natur ist.

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Prof. Dr. Wolfgang Schulz

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