Redaktionelle Verantwortung in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
Der Rechtsbegriff der „redaktionellen Verantwortung“ nimmt in der neuen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste eine zentrale Stellung ein. Bereits der Anwendungsbereich der Richtlinie wird davon geprägt. In einem Beitrag für die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle wurden Funktionsebenen des Begriffs ebenso herausgearbeitet wie Kriterien zur Bestimmung, wann redaktionelle Verantwortung über einen Mediendienst im Sinne der Richtlinie gegeben ist.
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