Das neue Jugendmedienschutzrecht

Mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder ist 2003 ein neuer Regelungsrahmen für den Jugendschutz in Kraft getreten. Vor allem mit dem JMStV wurden neue Regulierungsformen in den Rechtsrahmen integriert, die in der Anwendung noch nicht langfristig erprobt sind und sich am Konzept der "regulierten Selbstregulierung" orientieren. Das Institut hat den Gesetzgebungsprozess durch Stellungnahmen begleitet.

2007 hat das Institut im Auftrag von BMFSFJ und Ländern den deutschen Jugendmedienschutz umfassend evaluiert und im Anschluss die Implementierung der Evaluationsergebnisse wissenschaftlich begleitet. In den für 2010 vorgesehenen Prozess der Novellierung von JuSchG und JMStV hat sich das Hans-Bredow-Institut erneut mit Expertise und Stellungnahmen eingebracht. Zu bestimmten Normen des Staatsvertrages wurde eine Kommentierung erstellt, die die gewonnenen Erkenntnisse für Wissenschaft und Praxis verfügbar macht.

Nach dem Scheitern der JMStV-Novelle unterstützt das Institut auch weiterhin die gesellschaftlichen und politischen Diskurse mit Kurzgutachten und Stellungnahmen, Aufsätzen, Vorträgen und Veranstaltungen. Einen Schwerpunkt der wissenschaftlichen Auseinandersetzung des Instituts bilden neben der regulierungswissenschaftlichen Perspektive auf einen netzgerechten Jugendmedienschutz zukünftige Formen sowie Grenzen technischen Jugendschutzes. Dabei werden auch potenzielle internationale Ansätze der elektronischen Kennzeichnung (Labeling) von Online-Inhalten konzeptioniert und analysiert.