Mögliche crossmediale Effekte der Zulassung von Product Placement im Fernsehen

Die kommenden Veränderungen der Bestimmungen in der EU-Fernsehrichtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ aus dem Jahr 1989, die im Dezember 2005 unter dem Titel „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ von der europäischen Kommission vorgelegt wurden, enthalten auch neue Regelungen für den Bereich Werbung. Veränderungen der Werbemöglichkeiten für ein Medienangebot werden von konkurrierenden Anbietern besonders kritisch beobachtet. Aus diesem Grund erteilte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger den Auftrag zu einem Gutachten über mögliche crossmediale Effekte der Zulassung von Product Placement im Fernsehen, das im Jahr 2006 vorgelegt wurde. Das Gutachten diskutiert die Rahmenbedingungen und möglichen Auswirkungen der Zulässigkeit von Product Placements auch vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen.

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