Koregulierung und Demokratieprinzip

Koregulierungsarrangements werden eingesetzt, um eine Einbindung nichtstaatlicher Akteure zu ermöglichen. Dies ist insbesondere in Bereichen, in denen der Staat an seine Grenzen stößt, zu beobachten. Sei es, dass der Staat nicht über das für die Regulierung notwendige Wissen verfügt, oder weil er rechtlich zur Zurückhaltung verpflichtet ist – auf dem Gebiet des Medienrechts etwa durch das Gebot der Staatsferne. Auf europäischer Ebene wird die Koregulierung als Instrument modernen und vor allem bürgernahen Regierens verstanden.

Eine einheitliche Definition für Koregulierung existiert bisher nicht. Einigkeit besteht insofern, als es sich um ein Kooperationsverhältnis zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren handelt. Auf dem Gebiet des Jugendschutzes kooperieren bspw. die Landesmedienanstalten mit Einrichtungen freiwilliger Selbstkontrolle.

Der Grundgedanke der Koregulierung, die Nutzung der Synergien von Gesellschaft und Staat, führt jedoch dazu, dass die Verantwortlichkeiten verschwimmen, an welche die demokratische Legitimation anknüpft. Außerdem konfligiert die Netzwerkstruktur der Koregulierung mit dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung, die eine organisatorisch-personelle sowie inhaltlich-sachliche Legitimation erst ermöglichen soll.

Das Dissertationsprojekt arbeitet die Friktionen zwischen Koregulierungsarrangements und verwaltungslegitimatorischen Anforderungen heraus. Die in der Literatur entwickelten Vorschläge neuer Legitimationsbausteine werden beleuchtet. Schließlich sollen eigene Vorschläge unterbreitet werden.