Beteiligung der Rundfunkunternehmen an der Filmförderung

Im Mittelpunkt der politischen Diskussion um die Reform der Filmförderung stehen die Möglichkeiten zur Erhöhung der dafür verfügbaren Mittel. Dabei sind auch die Rundfunkveranstalter berührt. Schon jetzt sind sie an der Filmförderung beteiligt, und in manchen Ländern wird ein Teil der Rundfunkgebühren nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages für die Filmförderung verwendet; weitere Instrumente sind in der Diskussion, die Veranstalter noch stärker zu verpflichten.

Vor diesem Hintergrund wurde eine Studie zur Beteiligung der Rundfunkunternehmen an der Filmförderung durchgeführt, die die bisherigen Fördersysteme und die aktuellen Änderungsvorschläge betrachtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Filmförderung beleuchtet. Es wird darauf hingewiesen, dass eine weit reichende Verpflichtung der Rundfunkanstalten zur Verwendung der Rundfunkgebühren zur Filmförderung verfassungsrechtlich als problematisch anzusehen ist.

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