Entscheidungen unter Unsicherheit im Jugendmedienschutz

Die Auswirkungen von Gewalt in Medien auf das Verhalten von Jugendlichen sind Gegenstand vieler sozialwissenschaftlicher und psychologischer Untersuchungen. Diese kommen regelmäßig zu dem Ergebnis, dass Gewalt in den Medien nicht eindeutig als singulärer Auslöser von entsprechenden Verhaltensweisen bei Jugendlichen, z. B. steigendem Gewaltpotenzial, ausgemacht werden kann. Aufgrund dieses Kausalitätsdilemmas und der regulierungswissenschaftlichen Erkenntnis, wie wichtig Wissen für gesetzgeberische Steuerungsprozesse ist, sieht sich der Gesetzgeber zunehmend vor die Frage gestellt, inwiefern das Recht auf Unsicherheit in diesem Bereich reagieren darf, kann und muss.

Das Dissertationsprojekt nimmt diese Fragestellung auf und konkretisiert die Wertungs- und Prognosespielräume, die die unterschiedlichen Akteure - Gesetzgeber, zuständige Behörden und Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle - durch gerichtlich ggf. nur beschränkt überprüfbare Entscheidungen im Angesicht von Unsicherheit haben. Zudem treten bei neueren Formen von delegierten Entscheidungsspielräumen, wie den Beurteilungsspielräumen der Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle im Jugendmedienschutz, Fragen autonomer Spielräume und staatlicher Überprüfungsmöglichkeiten – nicht zuletzt auch durch anhängige Klagen – offen zu Tage.

Die Arbeit hat das Ziel, die Voraussetzungen, Prämissen, Maßstäbe und Grenzen unterschiedlicher spielraumbezogener Entscheidungen – etwa normativ-faktische, akteursbezogene oder realitätsinterpretierende Wertungen – und deren Verzahnung näher herauszuarbeiten. Da­neben soll untersucht werden, inwiefern bei unsicheren Entscheidungen die Unsicherheit ein für den Entscheidungsprozess spezifisches Merkmal ist, das durch besondere Mechanismen nutzbar gemacht werden kann, etwa durch Delegation, Prozeduralisierung und Flexibilisierung.

Das Projekt soll 2010 fertiggestellt werden.