"Das eine und das andere Pausenzeichen" - Zur Gründung von WDR und NDR vor fünfzig Jahren
Das Ticken einer Uhr symbolisierte für die Hörer des nordwestdeutschen Mittelwellenprogramms die letzten Sekunden des Jahres 1955. Als pünktlich um 0 Uhr Glockengeläut ertönte, begrüßte man nicht nur das Jahr 1956 sondern auch zwei neue Rundfunkanstalten. Wo vorher der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) gesendet hatte, markierten nun zwei Senderjingles die Eigenständigkeit der beiden Nachfolgeanstalten. Ein Motiv von Ludwig von Beethoven repräsentierte den Westdeutschen Rundfunk (WDR), ein Motiv von Johannes Brahms den Norddeutschen Rundfunk (NDR).
- Hörprobe aus der Neujahrssendung von WDR und NDR - Zusammenschnitt der Sendung vom 1. Januar 1956 (flash plug-in erforderlich). Mit freundlicher Genehmigung des Westdeutschen Rundfunks und des Norddeutschen Rundfunks Abschrift des Sendemanuskriptes vom 1. Januar 1956 (pdf-file, 48 kb)
Nach etwas mehr als zehn Jahren hatte die Vierländeranstalt NWDR ausgedient. Sie machte Platz für die Landesrundfunkanstalt WDR und die Dreiländeranstalt NDR. Einiges sollte bleiben, wie es war. So proklamierte Walter Hilpert, der erste Intendant des NDR, in seiner Ansprache kurz nach Mitternacht: "Und wenn fortan auf dieser Welle das eine und das andere Pausenzeichen ertönen, so wollen wir mit jeder Sendung wie bisher Ihr Freund sein und Ihr treuer Begleiter." Anderes musste sich ändern: Deutsche Gesetze und Staatsverträge wurden erarbeitet, eine britische Verordnung aufgehoben, neue Gremien konstituierten sich. Chronik der Auflösung des Nordwestdeutschen Rundfunks (pdf-file, 48 kb)
Die Gründung des WDR
Spätestens 1950 begann die Auflösung des NWDR. Im August hatte der nordrhein-westfälische Ministerpräsidenten Karl Arnold seine Forderung nach einer eigenständigen Landesrundfunkanstalt erstmals öffentlich erhoben. Der Konflikt zwischen dem CDU-dominierten, katholisch geprägten Nordrhein-Westfalen und dem SPD-bestimmten, protestantisch geprägten Norden spitzte sich in den kommenden Jahren weiter zu. Im Januar 1954 fand er sein vorläufiges Ende: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens legte dem Landtag ein Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln vor, der dieses Gesetz am 25. Mai 1954 ratifizierte. WDR Gesetz 1954 (pdf-file, 628 kb).
Doch das war nur der erste Schritt. Noch galt die britische Verordnung Nr. 118. Sie sprach dem NWDR das Sendemonopol für Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein zu. 1. abgeänderte Fassung der Verordnung 118 mit angehängter Satzung 1949 (pdf-file, 457 kb)
Ohne die Aufhebung dieses Monopols, die aufgrund der im Besatzungsstatut vorbehaltenen Rechte nur durch den britischen Hohen Kommissar erfolgen konnte, blieb das WDR-Gesetz Makulatur. Erst als die britische Verordnung Nr. 257 das Monopol zum 1. Februar 1955 aufhob, konnte Arnold die nächsten Schritte unternehmen.
Daraufhin konstituierten sich die WDR-Gremien zügig. Am 1. März 1955 wählte der Landtag den Rundfunkrat, der nur einen Tag später erstmalig zusammentrat. Kritik an dem forschen Zeitplan und an der von Arnold vorgeschlagenen Zusammensetzung des Verwaltungsrats kamen auf, hinderten den Rundfunkrat aber nicht daran, den Verwaltungsrat entsprechend Arnolds Wünschen zu wählen. Der Verwaltungsrat wiederum wählte am 25. Mai 1955 Hanns Hartmann, der seit 1947 als NWDR-Intendant das Funkhaus in Köln geleitet hatte, zum ersten WDR-Intendanten. Die Satzung wurde schließlich am 27. Januar 1956 rückwirkend zum 1. Januar 1956 in Kraft gesetzt und die WDR-Gründung damit abgeschlossen.
Die Gründung des NDR
In der Zeit zwischen Januar 1954 und Februar 1955 kamen auch die norddeutschen
Länder zu einer Einigung. Entgegen verschiedenen separatistischen
Pläne hielten Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein an
einer gemeinsamen Rundfunkanstalt fest. Am 16. Februar 1955 unterschrieben
die Ministerpräsidenten Niedersachsens und Schleswig-Holsteins,
Hinrich Wilhelm Kopf und Kai-Uwe von Hassel, und Hamburgs Erster Bürgermeister,
Kurt Sieveking, den Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk.
Er bedurfte aber noch der Ratifizierung durch die Landesregierungen.
Niedersachsen stimmte am 30. März 1955 zu und Schleswig-Holstein
folgte am 3. April 1955. Lediglich im Hamburger Senat kamen Einwände
auf. Dort wurde die parlamentarische Zusammensetzung der Gremien bemängelt
und gefordert, einen Teil der Gremien nach ständischen Prinzipien,
die beim NWDR Anwendung gefunden hatten, zu besetzen. Nachdem ein Hamburger
Sonderausschuss den Staatsvertrag dann doch befürwortete, votierte
der Hamburger Senat am 8. Juni 1955 für den NDR-Staatsvertrag.
Am 16. Juni 1955 wurde er mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde
in Hamburg in Kraft gesetzt.
NDR-Staatsvertrag 1955 (pdf-file, 955 kb).
Trotzdem konnte der zwischenzeitlich geplante Sendebeginn der NWDR-Nachfolger am 1. Oktober 1955 "aus technischen und Programmgründen" nicht realisiert werden, wie Hanns Hartmann und Walter Hilpert, der kommissarische NWDR-Intendant des Funkhauses Hamburg, dem NWDR-Verwaltungsrat im Juni 1955 unisono berichteten: "[A]ls gegebener Termin für den Sendebeginn der beiden Anstalten erscheint Silvester 1955 besonders zweckmässig." Ein Grund dafür war auch, dass die Konstituierung der NDR-Gremien auf sich warten ließ. Erst am 23. Juli 1955 trat der NDR-Rundfunkrat in Lüneburg zusammen. Wie schon bei der Wahl des WDR-Verwaltungsrats etablierte sich dieses Gremium auch beim NDR problemlos und prompt. Gegenkandidaten wurden nicht aufgestellt und der NDR-Verwaltungsrat einstimmig in einem Wahlgang berufen. Am 7. November 1955 votierte dieser dann für Hilpert als ersten NDR-Intendanten. Am 2. März 1956 wurde schließlich die Satzung des NDR angenommen und bildete wie beim WDR rückwirkend zum 1. Januar 1956 den Schlusspunkt der NDR-Gründung.
Die Gründung des Nordwestdeutschen Rundfunkverbandes (NWRV)
Die Modalitäten der NWDR-Auflösung waren schließlich Gegenstand des Staatsvertrags über die Liquidation des NWDR und die Neuordnung des Rundfunks im bisherigen Sendegebiet des NWDR. Er teilte sich in zwei Abschnitte: Der erste betraf das NWDR-Liquidationsverfahren und der zweite die zu errichtende gemeinnützige Körperschaft des Nord- und Westdeutschen Rundfunkverbandes. Staatsvertrag über die Liquidation des NWDR und die Neuordnung des Rundfunks im bisherigen Sendegebiet des NWDR 1955 (pdf-file, 795 kb).
Es wurde festgelegt, dass der Hörfunk jeweils von den neuen Rundfunkanstalten
verantwortet wird, das Fernsehen hingegen zusammen von einem untergeordneten
Verband betrieben werden sollte. Am 16. Februar 1955 unterschrieben
die Ministerpräsidenten der Länder und der Hamburger Bürgermeister
den Staatsvertrag in Düsseldorf - in einigen Fällen mit Bedauern.
Abschrift eines Auszugs aus "Echo des Tages" 1955 (pdf-file,
50 kb)
Am 23. September 1955 trat er nach der Ratifizierung durch das Land Nordrhein-Westfalen und der Hinterlegung der Urkunde in der Staatskanzlei in Kraft. Hamburg hatte am 9. März 1955, Niedersachsen am 30. März 1955 und Schleswig-Holstein am 3. April 1955 vorgelegt. Damit war der NWRV aber noch nicht handlungsfähig, denn er brauchte einen Geschäftsführer. Im Januar 1956 war noch kein passender Kandidat gefunden und der NWDR übergab zwar die vereinbarten Rechte an WDR als auch NDR, behielt aber vorerst die übergeordneten Aufgaben bei. Erst am 4. März 1956 wurde der NWDR-Finanzdirektor Georg Hubrich, der gleichzeitig Liquidator des NWDR war, zum Geschäftsführer des NWRV gewählt. Damit konnte dieser Verband am 1. April 1956 seinen Betrieb aufnehmen und der NWDR, dessen Liquidation ohne Übergabe der übergeordneten Aufgaben an den NWRV nicht abgeschlossen werden konnte, löste sich am 31. März 1956 endgültig auf. Mit dem Ablaufen der ersten vertraglich festgelegten Frist von fünf Jahren hatte der NWRV 1961 ausgedient - der Vertrag wurde nicht verlängert.
Mark Lührs, Januar 2006
Lesen Sie andere Online-Artikel der Forschungsstelle.
Zum Vergrößern bitte auf die Dokumente klicken.
| Anhang |
|---|