Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht

Die medienspezifische Konzentrationskontrolle ist ein wesentliches Element der Vielfaltssicherung im Bereich des privaten Rundfunks. Sie dient der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Anforderungen, welche aus der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Rundfunkfreiheit und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgen.

Die derzeitigen Regelungen zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht fokussieren stark auf den Bereich des Fernsehens. Andere Medienmärkte sowie vor- oder nachgelagerte Märkte werden aber bei der Betrachtung, ob ein Unternehmen vorherrschende Meinungsmacht erlangt, einbezogen. Darüber hinaus wird diskutiert, ob die medienspezifische Konzentrationskontrolle stärker in Richtung eines Gesamtmedienmodells weiterentwickelt werden sollte. In jedem Fall stellt sich die Frage, welchen Einfluss verschiedene Medien auf die öffentliche und individuelle Meinungsbildung haben. Daneben ist auch die Frage nach der Stellung verschiedener den Medien vor- und nachgelagerter Vermittler, wie etwa Nachrichtenagenturen, Kabelbetreiber, Suchmaschinenanbieter, EPGs etc., im Meinungsbildungsprozess von Bedeutung.

Um Aussagen über den Einfluss verschiedener Medien und verschiedener Anbieter auf die öffentliche und individuelle Meinungsbildung treffen zu können, muss zunächst einmal die Grundfrage behandelt werden, auf welche Meinungsbildungsprozesse abzustellen ist, wie diese verlaufen und wodurch Einfluss auf diese Prozesse genommen werden kann.

Das Institut hat daher einen Forschungsschwerpunkt auf den Bereich der Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht gelegt. In einer interdisziplinären Arbeitsgruppe werden Prozesse der Medienwirkung und der Entwicklung publizistischer und ökonomischer Märkte in den Blick genommen, um hieraus Rückschlüsse für eine Weiterentwicklung der medienspezifischen Konzentrationskontrolle zu ziehen. Dabei werden auch Überlegungen dazu einbezogen, welche Spielräume den Anbietern auf den ökonomischen und publizistischen Märkten verbleiben, innerhalb derer Einfluss auf die Meinungsbildung genommen werden kann. Zu den Vorarbeiten im juristischen Bereich gehören Vorschläge des Instituts zur zukünftigen Gestaltung der Konzentrationskontrolle, die 2006 in der Schriftenreihe der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht wurden.

Publikationen

  • Hasebrink, U.; Schulz, W.; Held, T.; Sprenger, R.; Rzadkowski, N. (2009): Macht als Wirkungspotenzial. Zur Bedeutung der Medienwirkungsforschung für die Bestimmung vorherrschender Meinungsmacht. Berlin: Stabsabt. der Friedrich-Ebert-Stiftung (Medien-Kurzanalysen) (pdf-Datei).

  • Schulz, W.; Held, T. (2006): Die Zukunft der Kontrolle von Meinungsmacht. Berlin (pdf-Datei).