Urheberrecht in der Informationsgesellschaft – Urheberrechtsverletzungen durch die Suchmaschine
Eine effektive Nutzung der unüberschaubaren Informationsfülle im World Wide Web ist ohne die Inanspruchnahme von Suchdiensten fast ausgeschlossen. Suchmaschinenanbieter übernehmen bei der Strukturierung des vorhandenen Wissens eine zentrale Funktion, und für viele Internetnutzer ist die Suchmaschine sogar der Startpunkt einer jeden Recherche im Internet.
Die technische Funktionsweise der Suchmaschine beinhaltet ein automatisches Absuchen aller Webseiten. Eine inhaltliche Prüfung der Webseiten ist dabei unmöglich. Die aufgefundenen Inhalte werden auf eigenen Servern gespeichert, und bei Abruf durch den Nutzer werden sog. Trefferlisten angezeigt, die Kurzausschnitte der aufgefundenen Inhalte oder auch sog. thumbnails, d. h. stark verkleinerter Versionen von im Internet veröffentlichten Bildern, sowie Links zu den jeweiligen Webseiten beinhalten.
Diese technische Funktionsweise könnte in mehrfacher Hinsicht Urheberrechte verletzen. Das Dissertationsprojekt untersucht die möglichen Urheberrechtsverletzungen der Suchmaschine und versucht, unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Bedeutung von Suchmaschinen für die öffentliche Kommunikation, neue Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
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Rechtsanwältin
CMS Hasche Sigle
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