Regulierung durch Anreize

Optionen für eine anreizorientierte Regulierung der Leistungen privater Rundfunkveranstalter im RStV

Gegenstand des Gutachtens für die MA HSH war die Frage, wie Leistungserwartungen und damit verbundene Lasten für private Rundfunkveranstalter so mit Gewährungen verbunden werden können, dass hieraus ein Anreiz für die Veranstalter folgt, die Leistungserwartungen zu erfüllen. Hintergrund ist die wissenschaftliche Erkenntnis, dass es schwierig ist, Unternehmen allein durch gesetzliche Vorgaben zu positivem Handeln zu verpflichten, vor allem wenn hiermit bestimmte Qualitätserwartungen verbunden sind. Besondere Gewährungen können hingegen Unternehmen dazu motivieren, nicht nur Mindeststandards zu erfüllen.

Im Gutachten wurde systematisch geprüft, welche Leistungen und Anreize sinnvoll verknüpft werden können. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Gesetzgeber europa- und verfassungsrechtlichen Grenzen unterliegt, was die Disponibilität von Anforderungen und Anreizen angeht, aber auch die Kombination von beidem betrifft.

Ergebnis des Gutachtens sind neben Optionen für eine staatsvertragliche Umsetzung auch Hinweise, inwieweit Lasten-Gewährungen-Kombinationen bereits unter dem geltenden Recht (stärker) zum Einsatz kommen können.

Publikationen

  • Schulz, W.; Held, T. (2011): Regulierung durch Anreize. Optionen für eine anreizorientierte Regulierung der Leistungen privater Rundfunkveranstalter im Rundfunkstaatsvertrag. Berlin.

Vorträge

  • “Incentive-Based Media Content Regulation”, Vortrag von S. Heilmann am 17. Oktober 2011 an der Communication University of China in Peking.

  • „Anreizmodelle zur Förderung von privaten Public Value-Angeboten“,  Präsentation der Studie zur Regulierung durch Anreizoptionen für Leistungen privater Rundfunkveranstalter durch W. Schulz beim DLM-Symposium „Public Value – Was soll der private Rundfunk für die Gesellschaft leisten?“ am 17. März 2011 in Berlin.

Ansprechpartner

Prof. Dr. Wolfgang Schulz

Hans-Bredow-Institut
Heimhuder Straße 21
20148 Hamburg

Tel. +49 (0)40 45 02 17-0
Fax +49 (0)40 45 02 17-77

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