Rechtsfragen des E-Learning
Vermehrt bieten Bildungseinrichtungen neben herkömmlichen Präsenzveranstaltungen auch Fernlehreangebote - auch in Form von Internetdiensten - an. Um E-Learning-Angebote bereitstellen zu können, bedarf es zunächst entsprechender Lehrkonzepte und Inhalte, die für die Vermittlung des Wissens auf diesem Wege geeignet sind. Vor dem Hintergrund des Urheber- oder des Markenrechts an Inhalten stellen sich bei der Erstellung von E-Learning-Konzepten und -Materialien komplexe lizenzrechtliche Probleme. So müssen die Forschungsinstitutionen darauf achten, von den Projektentwicklern Nutzungsrechte an ihren Lehrmodulen zu erhalten, damit die spätere Verwendung in den Unterrichtseinheiten und ihre Weiterentwicklung gesichert wird.
Nicht nur auf die Frage, welche Rechte, sondern auch in welchem Umfang diese durch Verträge erworben werden müssen, ist daher Augenmerk zu legen. Die Ausarbeitung der Lizenzbestimmungen ist zumeist am Einzelfall zu beurteilen, da die rechtliche Beurteilung je nach den Vertragsparteien und dem angestrebten Verwendungszweck der Inhalte unterschiedlich ausfallen kann. Dabei sind jedoch einige Grundregeln zu beachten, deren Kenntnis bei der Durchführung von E-Learning-Projekten unabdingbar ist. So ist etwa elementar, dass zwischen der Einbeziehung von speziell für ein E-Learning-Projekt - etwa durch einen angestellten Rechtslehrer - entwickelten Inhalten und der Einbeziehung fremden Materials, etwa Bild, Ton und Film in ein Lehrmodul, zu unterscheiden.
Das Institut hat dazu einen Überblick erarbeitet, um Beteiligten an derartigen Vorhaben das erforderliche Handlungswissen in Grundzügen zu vermitteln. Hierzu wurde - im Auftrag der Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) der Universität Hamburg, Projekt OLIM - eine Informationsbroschüre erstellt. Weitere Informationen hierzu können über Till Kreutzer eingeholt werden.
Vorträge
„Recht und E-Learning“, Vortrag von T. Kreutzer beim EDay 2009 am 22. August 2009 in Duisburg.
„Urheberrecht und E-Learning“, Vortrag von T. Kreutzer im Rahmen des „Forum E-Learning“ der Universität Potsdam und der Fachhochschule Potsdam am 28. Mai 2009 in Potsdam.
„Urheberrecht und E-Learning - Möglichkeiten zustimmungsfreier Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials“, Vortrag von T. Kreutzer beim Workshop "Urheberrecht, Lehre und Neue Medien" der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg am 15. Mai 2009 in Erlangen (pdf-Datei).
„Rechtsfragen bei E-Learning - Sinn und Unsinn von „1. und 2. Korb“ aus Sicht von Wissenschaft und Bildung“, Keynote von T. Kreutzer beim 13. Workshop der CBT-AG der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. am 14. Mai 2009 in Hannover.
Ansprechpartner
- i.e. - Büro für informationsrechtliche Expertise
Gneisenaustraße 21
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Drittmittelgeber
Universität Hamburg (AWW)