Rechtliche Rahmenbedingungen einer kommerziellen Nutzung staatlicher Informationen
Seit längerer Zeit gibt es verstärkte Diskussionen um die Notwendigkeit einer (Verwaltungs-) Informationsordnung, in welche - nicht zuletzt durch das Grünbuch der Europäischen Kommission über hoheitliche Informationen als Schlüsselressource für Europa - auch die Frage der Kommerzialisierung staatlicher Informationen und ihre Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Prinzipien der Verwaltung Einzug gefunden hat.
Durch den Erlass der Richtlinie 2003/98/EG bestehen seit kurzer Zeit zudem verbindliche europäische Vorgaben für die wirtschaftliche Nutzung staatlicher Informationen, die es durch den nationalen Gesetzgeber umzusetzen gilt. Der Trend hin zu einer Verwertung staatlicher Information durch die Verwaltung selbst oder unter Einbeziehung von Privaten fällt dabei in Deutschland zusammen mit einer verstärkten prinzipiellen Öffnung staatlicher Informationsbestände für Private mittels so genannter Informationsfreiheitsgesetze.
Da der öffentliche Sektor als größte Einzelquelle für Informationsinhalte angesehen werden kann und unterschiedlichste Interessen hieran geknüpft werden, entstehen zahlreiche rechtliche Fragestellungen, die einer Klärung bedürfen. Untersucht wird daher die Zulässigkeit einer Vermarktung staatlicher Informationen innerhalb der Vorgaben des Verfassungs-, Verwaltungs- sowie des nationalen Wettbewerbsrechts, wobei insbesondere der gerechte Interessenausgleich zwischen allgemeiner Teilhabe und Kommerzialisierung im Mittelpunkt der Betrachtung steht.