Marktzutrittsregulierung im Medienrecht
Der Marktzutritt für elektronische Kommunikationsangebote wie Tele- und Mediendienste ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Diese - bisher weitgehend sauber voneinander zu trennenden - Zutrittsbarrieren sind angesichts der Konvergenz der Dienstleistungen im Medienbereich immer schwieriger zu handhaben und u. U. auch zu rechtfertigen. Im Bereich der Content-Angebote setzen sich die vom Rundfunkbegriff bekannten Abgrenzungsschwierigkeiten mit Blick auf neue Kategorien wie Medien- und Teledienste und verbindende Öffnungsklauseln (§ 20 II RStV) eher noch verstärkt fort (Internet-Rundfunk).
In Zeiten knapper Übertragungsressourcen konnte die Lizenzerteilung zweifelsohne als effektives Mittel der Aufsicht genutzt werden. Hauptfrage des Projekts ist, ob in Zeiten der Konvergenz die Zulassung als "Anknüpfungspunkt" der Aufsicht und Regulierung weiter Bestand haben kann, sollte oder auch muss und inwieweit andere Marktzutrittsregelungen, wie zum Beispiel die Zulassungsfiktion für landesweiten Rundfunk im Saarland, den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
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