Die Berücksichtigung medienrelevanter verwandter Märkte bei der Anwendung des Zuschaueranteilsmodells
- Gutachten zum Download (pdf-file)
Das Hans-Bredow-Institut hat im Auftrag der KEK ein kommunikationswissenschaftliches Gutachten erstellt, das einer praktischen Frage gewidmet ist, die sich bei der Anwendung des § 26 Abs. 2 Satz 2 RStV ergibt: Wenn ein Medienunternehmen 25 Prozent Zuschaueranteil erreicht, ist zu prüfen, ob die Stellung dieses Unternehmens auf einem medienrelevanten verwandten Markt so stark ist, dass von einem Gesamt-Meinungseinfluss ausgegangen werden muss, der dem eines Zuschaueranteils im Fernsehbereich von 30 Prozent entspricht.
Das Gutachten hat diese Frage nicht im Sinne einer exakten quantitativen Entsprechung zwischen Einflusspotenzialen im Fernsehbereich und in anderen Medienbereichen beantwortet; dies wird Gegenstand einer späteren Entscheidung im politischen Raum sein müssen.
Das Gutachten sollte aber die für eine solche Entscheidung notwendige, kommunikationswissenschaftlich begründete Vorarbeit leisten, indem folgende Teilfragen geklärt werden:
-
Welche Märkte sind zu berücksichtigen und in welcher Beziehung stehen sie zum Fernsehen?
-
Welchen potenziellen Meinungseinfluss können Unternehmen auf diesen verwandten Märkten erlangen?
-
Kann dieser Einfluss auf verwandten Märkten den Einfluss im Fernsehbereich maßgeblich verstärken?
-
Wie kann der potenzielle Einfluss einzelner Unternehmen auf den betreffenden verwandten Märkten gemessen werden?
Publikationen
Hasebrink, U. (2003): Zur Berücksichtigung medienrelevanter verwandter Märkte bei der Anwendung des Zuschaueranteilsmodells (§ 26 Abs. 2 Satz 2 RStV). Kommunikationswissenschaftliches Gutachten für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Fernsehbereich (KEK) (abrufbar).
Ansprechpartner
Hans-Bredow-Institut
Dependance
Warburgstr. 8-10
20354 Hamburg
Tel. +49 (0)40 45 02 17 - 0
Fax +49 (0)40 45 02 17 - 99