Die Aufgabe der Deutschen Welle
Am 1. Januar 2005 ist das novellierte Deutsche-Welle-Gesetz in Kraft getreten. Dem voraus ging eine medienpolitische Diskussion über die Neugestaltung von Aufgabe und Finanzierung der Deutschen Welle, in der neben der Bundesregierung auch die Deutsche Welle selbst Anstrengungen unternommen hat, den Auftrag und das Selbstverständnis, mit dem er erfüllt wird, weiter zu explizieren und zu konkretisieren.
Zur Unterstützung dieses Reformierungsprozesses wurden am Institut im Auftrag der Bundesbeauftragen für Kultur und Medien Optionen erarbeitet, wie eine derartige Aufgabenbestimmung zukünftig gestaltet werden könnte. Unter Berücksichtigung der sich aus der verfassungsrechtlichen Stellung der Anstalt ergebenden Konsequenzen wurde erörtert, welche für Auslandsrundfunk prinzipiell möglichen Ziele speziell für die Deutsche Welle in Betracht kommen, wobei insbesondere geklärt wurde, welche Aufgaben- und Auftragsbestimmungen der Gesetzgeber vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund überhaupt vornehmen könnte und welche Argumente dafür sprechen, dass er diese Möglichkeit gegebenenfalls ausschöpft.
Ein Ergebnis des Projektes sind Verfahren, die die Autonomie der Anstalt wahren, zugleich aber die Interessen aller relevanten Akteure zu berücksichtigen gestatten. Das mittlerweile verabschiedete novellierte Deutsche-Welle-Gesetz folgt diesem Grundkonzept des Gutachtens.
Das Institut knüpfte mit dem Projekt an Forschungsarbeiten zur interkulturellen Kommunikation, aber auch an solche zur Regulierung der Selbstregulierung öffentlich-rechtlichen Rundfunks an. Nach Übergabe des Gutachtens an die Auftraggeberin sind weitere nachbereitende Beratungstätigkeiten erfolgt.
Publikationen
Schulz, W.; Dreyer, S. (2005): Reform des Deutsche Welle-Gesetzes - Optionen zur Konkretisierung von Aufgabe und Auftrag der Anstalt.
Ansprechpartner
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