„Von der Rechtlichkeit und Sauberkeit des Verfahrens überzeugen“ – Die Berichterstattung des NWDR über den Nürnberger Prozess
„Hallo Nordwestdeutscher Rundfunk, hier spricht Andreas Günther aus dem Justizpalast in Nürnberg.“ Diese Worte leiteten ab dem 11. Mai 1946 den bis zu drei Mal täglich gesendeten „Bericht aus Nürnberg“ des NWDR an seine Hörer ein. Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des nationalsozialistischen Regimes, der im November 1945 in Nürnberg begann, zog erstmals Regierungsmitglieder vor einem internationalen Tribunal zur Rechenschaft und stellte damit den Beginn der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen in Deutschland dar. Dementsprechend war die Berichterstattung über dieses Ereignis von äußerst großer Bedeutung und wurde von den Alliierten Siegermächten ausführlich vorbereitet. Im Nürnberger Justizpalast in der Fürther Straße wurde ab August 1946 der Schwurgerichtssaal 600 in jedem Detail auf den bevorstehenden Prozess vorbereitet und mit der neuesten Technik ausgestattet, um nicht nur den Prozessablauf an sich, sondern auch die Arbeit der Medienvertreter optimal zu gestalten. (Lageskizze vom Nürnberger Gerichtssaal. In: Nordwestdeutsches Heft 5, 1946, S.12, als PDF)
Neben Zeitungen, Zeitschriften und Wochenschauen spielte der Rundfunk dabei eine besondere Rolle. Bereits im September 1945 richteten die Amerikaner mit dem „Studio Nürnberg“ einen eigenen Rundfunksender am Ort des Geschehens ein und installierten im Gerichtssaal so genannte „Radioboxes“, Kabinen, die es Reportern ermöglichten, direkt aus den Prozessverhandlungen zu berichten. Von diesen Vorbereitungen profitierten jedoch vor allem ausländische Journalisten, denn für deutsche Rundfunkreporter war in Nürnberg nur ein einziger Platz vorgesehen. Diesen besetzten die in der Organisation federführenden Amerikaner natürlich mit einem Vertreter ihrer „Radio Section“.
Diese Bevorzugung der amerikanischen Rundfunkstellen verärgerte anscheinend die britische „Broadcasting Control Unit“, denn der NWDR durfte zunächst keinen festen Berichterstatter in Nürnberg einsetzen. Erst im Frühjahr 1946 erreichte Walter Everitt (*1921), einer der verantwortlichen britischen Offiziere, dass der NWDR täglich von 16 30 bis 17 00 Uhr ein festes Zeitfenster erhielt, in dem er in Nürnberg vor Ort eine Sendung produzieren konnte. Damit hatte nun auch der NWDR die Möglichkeit einer direkten Berichterstattung aus Nürnberg. Peter von Zahn (1913-2001), Leiter der Abteilung Wort beim NWDR, sah in der Berichterstattung über den Nürnberger Prozess eine besondere Verantwortung. Seiner Meinung nach bestand die Aufgabe des Rundfunks darin, mit seinen Berichten „nicht so sehr die bereits überzeugten Gegner des Nationalsozialismus in ihrer Auffassung zu bestärken, als vielmehr diejenigen von der Rechtlichkeit und Sauberkeit des Verfahrens zu überzeugen, die im Nürnberger Prozess immer noch einen Schauprozess und eine Justiz-Komödie sehen wollen.“ Von Zahn plädierte damit für eine distanzierte und objektive Berichterstattung, die gerade die polemische Darstellung eines Gerichts der Sieger über die Besiegten vermied. (Foto Peter von Zahn. Um 1946/47 © NDR)
Um diese Anforderungen zu erfüllen, bedurfte es eines guten und zuverlässigen Rundfunkreporters. Walter Everitt sah in dem promovierten Juristen und politischen Journalisten Dr. Elef Sossidi (1913-1992) den geeigneten Mann für diese Aufgabe. Um jegliche Provokation durch einen für den deutschen Rundfunkhörer zu fremd und möglicherweise auch zu „jüdisch“ klingenden Namen zu vermeiden, musste Elef Sossidi jedoch unter dem Pseudonym „Andreas Günther“ berichten. Unter diesem Namen sendete Sossidi nun täglich seinen mit O-Tönen aus dem Prozessgeschehen versehenen „Bericht“ über die Verhandlungen in den Norden Deutschlands. In diesen Berichten informierte Elef Sossidi in einer ruhigen und bedächtigen Art über die Geschehnisse und den Inhalt des jeweiligen Verhandlungstages. Seine sachliche, fast schon etwas monoton wirkende Zusammenfassung der Ereignisse dauerte jeweils etwa eine Viertelstunde und enthielt keine persönlichen Kommentare zum Prozessverlauf. (Hörbeispiel aus: „Bericht von Andreas Günther über den „Nürnberger Prozeß“: Vernehmung des Angeklagten Speer“ vom 13. Juni 1946. © Mit freundlicher Genehmigung des NDR)
(Foto Elef Sossidi. Um 1947. © NDR)
Mit seiner neutralen Art der Berichterstattung entsprach Sossidi weitgehend den von Peter von Zahn aufgestellten Anforderungen. Von Zahn selbst musste jedoch anhand zahlreicher Hörerbriefe feststellen, dass in der deutschen Bevölkerung eine eher ablehnende Haltung zum Nürnberger Prozess herrschte. Diesen Widerspruch behandelte Peter von Zahn in einem als „Zwischenbilanz“ betitelten Rundfunkkommentar am 27. Juli 1946. In diesem, in den „Nordwestdeutschen Heften“ damals abgedruckten Text, nannte er als Ursache die Rundfunkberichterstattung der ersten Wochen und Monate nach Prozessbeginn, die es „nicht verstanden hat, das brennende Interesse der deutschen Öffentlichkeit an ihm [dem Prozess] zu erregen.“ Der NWDR, der ja erst etwa ein halbes Jahr nach Eröffnung des Prozesses aus Nürnberg berichten konnte, musste nun versuchen, diesen Fehler in seiner Berichterstattung zu vermeiden.
Viele Hörer des NWDR sahen im Nürnberger Prozess aber auch weiterhin nur ein einseitiges Verfahren der Sieger gegen die Besiegten: „Der Sieger, ganz gleich, welche Mittel er angewandt und ob er den Krieg begonnen habe, wird nie zur Verantwortung gezogen, nur der Besiegte. […] dieser Umstand macht es völlig unmöglich, den Nürnberger Vorgängen sowie allen ähnlichen Veranstaltungen in Gegenwart und Zukunft die sittliche Berechtigung anzuerkennen“, beschwerte sich beispielsweise ein pensionierter Regierungsrat in einem Hörerbrief. (Brief an Peter von Zahn vom August 1946, Staatsarchiv Hamburg, als Pdf)
In Bezug auf den Nürnberger Kriegsverbrecherprozess hatte es der Rundfunk also nicht geschafft, die an seine Berichterstattung gestellten hohen Erwartungen zu erfüllen. Dies war jedoch vor dem Hintergrund einer deutschen Nachkriegsgesellschaft, die die eigene Schuld an den nationalsozialistischen Verbrechen zunächst größtenteils verdrängte, auch eine äußerst schwierige Aufgabe. Erst nach und nach gelang es dem noch jungen Rundfunk der Nachkriegszeit in den 1950er und 1960er Jahren maßgeblich zur Entstehung einer kritischen Medienöffentlichkeit beizutragen.
Florian Bayer, Januar 2010
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