Urheberrecht im Internet. Ein Vergleich EU/China

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Im Rahmen seines von Co-Reach geförderten Konsortiums hat das Hans-Bredow-Institut zusammen mit seinen Partnern im November einen Auftaktworkshop zu „aktuellen Fragen des Urheberrechts im Internet“ in Peking veranstaltet. Co-Reach ist ein Programm europäischer Fördereinrichtungen zur Unterstützung von Wissenschaftskooperationen mit China. Partner des Konsortiums sind außer dem Hans-Bredow-Institut das Institute of Law an der China Academy of Social Sciences, die Strathclyde University, die Wirtschaftsuniversität Wien und das Molengraaff Institute for Private Law an der Universität Utrecht.

Der Rechtsvergleich ist bei diesem Thema besonders gewinnbringend, da sich – etwa bei Fragen der Haftung der Provider für Urheberrechtsverstöße der Nutzer – schon innerhalb Europas punktuell deutliche Unterschiede zeigen. In China kommt der Umstand hinzu, dass sich die Durchsetzung von Ansprüchen als schwierig erweist. Im Hinblick auf die materiellen Regelungen des Urheberrechts sind die chinesischen und die europäischen Regelungen dagegen erstaunlich strukturähnlich.

Das Projektkonsortium wird 2010/2011 einzelne Fragestellungen im Rahmen von weiteren Workshops bearbeiten. Themen werden u. a. die Regelungen zur Privatkopie, verwaiste Werke, die Haftung von Plattformanbietern sowie technische Filterung und Selbstregulierung sein.

Strategisch hat dieses eher kleine Projekt für das Hans-Bredow-Institut in zweierlei Hinsicht besondere Bedeutung: Zum einen bringt das Institut Expertise aus dem Bereich der Regulierung in einen Rechtsbereich ein, den es bisher nur am Rande in den Blick genommen hat: das Urheberrecht. Zum anderen erweist sich der asiatisch-pazifischen Raum forschungspolitisch als zunehmend bedeutsam, so dass das Institut – im Rahmen seiner Möglichkeiten – seine Kontakte nach China, aber auch nach Thailand und Australien pflegen und ausbauen möchte, um an dieser Entwicklung Teil zu haben.